Meinst du nicht das das Haus ein wenig mehr wert ist als 22490 €?? Wie soll man denn da von Gewinnzone reden?
Abzüglich der Ausgaben die man gegenrechnen kann
BLA
Gut, 30k immer noch viel weniger als 200k
Zitat von: Blaukool am 30. Oktober 2009, 13:10:27Abzüglich der Ausgaben die man gegenrechnen kann Das sind kaum abzugsfähige Kosten entstanden, nicht mal den Notar wirst du absetzen können. Das ist ja kein Unternehmen welches da handelt sondern es handelt sich um einen Vermögensgewinn ... Werbungskosten kann man sicher irgendwie abrechnen, aber die sind ja gedeckelt und nicht wirklich hoch. Etwa 30.000 Leute die anrufen (genauer 30.000 Anrufer - dass einer mehrfach anruft ist ja möglich) wirst du schon brauchen wenn du einen Gewinn daraus ziehen willst - bzw. mehr bekommen willst als du auf dem normalen Markt bekommst.
Der Trick dabei: Es ist aber kein Kauf (es findet ja nur die Übertragung des Eigentums statt - eine Schenkung also) und es handeln hier auch keine Unternehmer (es handeln zwei Privatpersonen und kein Unternehmen oder Gesellschaft). Würde man den Gegenwert als Schenkung sehen, dann kommst bei der Höhe bei nicht verwandten Personen (neben dem Freibetrag von 20.000 Euro) auf einen Satz von 30% - das wäre nur Schenkungssteuer!Die Aussage und Einschätzung von ca. 30.000 nötigen Anrufen stammt übrigens von deren Anwalt und Steuerberater, da die auf einen Erlös vor Abzug aller Kosten und Abgaben von etwa 750.000 Euro zielen, damit der (angebliche) Marktwert erzielt wird.
Was du auf alle Fälle hast sind die Abgaben für das Betreiben des Gewinnspiels (worunter wohl auch dieses Quiz fällt) und das sind um die 20% des gesamten Wert aller Lose (hier Wert aller Anrufe, sprich die Einnahmen). Dazu kommt noch die Grunderwerbssteuer (gute Frage wer die hier trägt, ob "Verkäufer" oder "Käufer") und dazu noch eine ganz normale Einkommenssteuer auf die Gesamteinnahmen aus dem Quiz. Du hast allerdings recht, es gibt das Ende der Spekulationsfrist nach 10 Jahren Eigentum am Haus, allerdings zählt das eigentlich nur bei einem Verkauf des Hauses, was ja hier nicht bei allen Einnahmen durch Anrufe der Fall ist, sondern nur bei einem. Steuerrechtlich eine wirklich spannende Frage und ich denke mal bisher wirklich noch nicht abschließend geklärt.
wenn du ein gewinnspiel betreibst, denke ich mal das ist ne ganz normale gewerbliche geschichte.
kann ja schlecht sein, dass die einnahmen des spiels gewerbeeinkünfte sind, der preis den man auslobt aber ein geschenk sein soll. das würde so gar nicht zusammenpassen.
Zitat von: tombs am 13. November 2009, 01:02:17wenn du ein gewinnspiel betreibst, denke ich mal das ist ne ganz normale gewerbliche geschichte.Gewerblich glaube ich nicht, da es ja unter Glückspiel fällt und dann rutscht du dort in die Vorschriften rein - das ist nicht ohne was da so gefordert wird. Sofern ich das korrekt mitbekommen habe ist das wirklich von Privatpersonen veranstaltet - also sind die Einnahmen ganz normal einkommenssteuerpflichtig.
Zitat von: tombs am 13. November 2009, 01:02:17kann ja schlecht sein, dass die einnahmen des spiels gewerbeeinkünfte sind, der preis den man auslobt aber ein geschenk sein soll. das würde so gar nicht zusammenpassen.Warum nicht? Die beiden Geschäfte sind ja voneinander getrennt und haben erst einmal nichts mit einander zu tun. Du erwirbst ja beim Loskauf nicht das Haus, sondern nur das Los. Erst wenn du gewinnst hast du einen Anspruch auf Übereignung (sozusagen die Schenkung dann). Damit sind die Einnahmen aus dem Losverkauf (bzw. Anrufen) von der Übereignung losgelöst und ein eigenständiges Rechtsgeschäft.
nichtsdestotrotz gehören sie selbstverständlich zusammen und werden steuerlich entsprechend gegeneinander aufgerechnet.