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Autor Thema: Haus zu gewinnen  (Gelesen 11280 mal)

Zidahya

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2009, 16:56:51 »
Meinst du nicht das das Haus ein wenig mehr wert ist als 22490 €?? Wie soll man denn da von Gewinnzone reden?

Aviarium

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2009, 17:02:07 »
Meinst du nicht das das Haus ein wenig mehr wert ist als 22490 €?? Wie soll man denn da von Gewinnzone reden?

22490 teilnehmer = 562250 Euronen
Das ist ungefähr der Preis aller Preise ohne weitere Unkosten.
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Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2009, 17:06:30 »
Abzüglich der Ausgaben die man gegenrechnen kann ;)

Das sind kaum abzugsfähige Kosten entstanden, nicht mal den Notar wirst du absetzen können. Das ist ja kein Unternehmen welches da handelt sondern es handelt sich um einen Vermögensgewinn ... Werbungskosten kann man sicher irgendwie abrechnen, aber die sind ja gedeckelt und nicht wirklich hoch. Etwa 30.000 Leute die anrufen (genauer 30.000 Anrufer - dass einer mehrfach anruft ist ja möglich) wirst du schon brauchen wenn du einen Gewinn daraus ziehen willst - bzw. mehr bekommen willst als du auf dem normalen Markt bekommst.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

Blaukool

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2009, 17:23:29 »
BLA

Gut, 30k immer noch viel weniger als 200k

Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2009, 17:58:48 »
Gut, 30k immer noch viel weniger als 200k

Stimmt :)
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tombs

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #20 am: 12. November 2009, 18:55:01 »
Abzüglich der Ausgaben die man gegenrechnen kann ;)

Das sind kaum abzugsfähige Kosten entstanden, nicht mal den Notar wirst du absetzen können. Das ist ja kein Unternehmen welches da handelt sondern es handelt sich um einen Vermögensgewinn ... Werbungskosten kann man sicher irgendwie abrechnen, aber die sind ja gedeckelt und nicht wirklich hoch. Etwa 30.000 Leute die anrufen (genauer 30.000 Anrufer - dass einer mehrfach anruft ist ja möglich) wirst du schon brauchen wenn du einen Gewinn daraus ziehen willst - bzw. mehr bekommen willst als du auf dem normalen Markt bekommst.

wenn das ganze tatsächlich als unternehmerisches handeln im sinne des einkommensteuergesetzes gilt werden als kosten der wert des hauses (da vielleicht noch mal fraglich, wie der bestimmt wird) sowie die anschaffungpreise der sonstigen preise plus verwaltungskosten in die rechnung aufgenommen. der gewinn dürfte also überschaubar bleiben.
gilt es eher als privater verkauf gibt/gab es bei immobilien sonderregelungen. ich meine ab10 jahre eigentum, kannst du es steuerfrei verticken, aber das wäre zu überprüfen.

merke: im steuerrecht mit einfachen "42% werden fällig"-parolen zu hantieren, ist oft ungenau und immer falsch  :wink1:

Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #21 am: 12. November 2009, 19:58:33 »
Der Trick dabei: Es ist aber kein Kauf (es findet ja nur die Übertragung des Eigentums statt - eine Schenkung also) und es handeln hier auch keine Unternehmer (es handeln zwei Privatpersonen und kein Unternehmen oder Gesellschaft). Würde man den Gegenwert als Schenkung sehen, dann kommst bei der Höhe bei nicht verwandten Personen (neben dem Freibetrag von 20.000 Euro) auf einen Satz von 30% - das wäre nur Schenkungssteuer!

Die Aussage und Einschätzung von ca. 30.000 nötigen Anrufen stammt übrigens von deren Anwalt und Steuerberater, da die auf einen Erlös vor Abzug aller Kosten und Abgaben von etwa 750.000 Euro zielen, damit der (angebliche) Marktwert erzielt wird.
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Snörtsch

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #22 am: 12. November 2009, 21:33:37 »
Mhhh, wenn ich einen neuen Computer brauch, weis ich was ich zutun hab. :wink1:

tombs

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #23 am: 13. November 2009, 00:23:22 »
Der Trick dabei: Es ist aber kein Kauf (es findet ja nur die Übertragung des Eigentums statt - eine Schenkung also) und es handeln hier auch keine Unternehmer (es handeln zwei Privatpersonen und kein Unternehmen oder Gesellschaft). Würde man den Gegenwert als Schenkung sehen, dann kommst bei der Höhe bei nicht verwandten Personen (neben dem Freibetrag von 20.000 Euro) auf einen Satz von 30% - das wäre nur Schenkungssteuer!

Die Aussage und Einschätzung von ca. 30.000 nötigen Anrufen stammt übrigens von deren Anwalt und Steuerberater, da die auf einen Erlös vor Abzug aller Kosten und Abgaben von etwa 750.000 Euro zielen, damit der (angebliche) Marktwert erzielt wird.

hmm, wenn das haus als schenkung läuft, was für einnahmen sollen dann die teilnahmekosten sein? ebenfalls schenkungen?

Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #24 am: 13. November 2009, 00:55:50 »
Was du auf alle Fälle hast sind die Abgaben für das Betreiben des Gewinnspiels (worunter wohl auch dieses Quiz fällt) und das sind um die 20% des gesamten Wert aller Lose (hier Wert aller Anrufe, sprich die Einnahmen). Dazu kommt noch die Grunderwerbssteuer (gute Frage wer die hier trägt, ob "Verkäufer" oder "Käufer") und dazu noch eine ganz normale Einkommenssteuer auf die Gesamteinnahmen aus dem Quiz. Du hast allerdings recht, es gibt das Ende der Spekulationsfrist nach 10 Jahren Eigentum am Haus, allerdings zählt das eigentlich nur bei einem Verkauf des Hauses, was ja hier nicht bei allen Einnahmen durch Anrufe der Fall ist, sondern nur bei einem. Steuerrechtlich eine wirklich spannende Frage und ich denke mal bisher wirklich noch nicht abschließend geklärt.
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tombs

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #25 am: 13. November 2009, 01:02:17 »
Was du auf alle Fälle hast sind die Abgaben für das Betreiben des Gewinnspiels (worunter wohl auch dieses Quiz fällt) und das sind um die 20% des gesamten Wert aller Lose (hier Wert aller Anrufe, sprich die Einnahmen). Dazu kommt noch die Grunderwerbssteuer (gute Frage wer die hier trägt, ob "Verkäufer" oder "Käufer") und dazu noch eine ganz normale Einkommenssteuer auf die Gesamteinnahmen aus dem Quiz. Du hast allerdings recht, es gibt das Ende der Spekulationsfrist nach 10 Jahren Eigentum am Haus, allerdings zählt das eigentlich nur bei einem Verkauf des Hauses, was ja hier nicht bei allen Einnahmen durch Anrufe der Fall ist, sondern nur bei einem. Steuerrechtlich eine wirklich spannende Frage und ich denke mal bisher wirklich noch nicht abschließend geklärt.
wenn du ein gewinnspiel betreibst, denke ich mal das ist ne ganz normale gewerbliche geschichte. entsprechend würde meine erste theorie greifen. kann ja schlecht sein, dass die einnahmen des spiels gewerbeeinkünfte sind, der preis den man auslobt aber ein geschenk sein soll. das würde so gar nicht zusammenpassen.
grunderwerbsteuer der neue besitzer/erwerber.

Snörtsch

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #26 am: 13. November 2009, 01:11:28 »
Ist doch egal Haubtsache "Legal".

Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #27 am: 13. November 2009, 09:59:58 »
wenn du ein gewinnspiel betreibst, denke ich mal das ist ne ganz normale gewerbliche geschichte.

Gewerblich glaube ich nicht, da es ja unter Glückspiel fällt und dann rutscht du dort in die Vorschriften rein - das ist nicht ohne was da so gefordert wird. Sofern ich das korrekt mitbekommen habe ist das wirklich von Privatpersonen veranstaltet - also sind die Einnahmen ganz normal einkommenssteuerpflichtig.

kann ja schlecht sein, dass die einnahmen des spiels gewerbeeinkünfte sind, der preis den man auslobt aber ein geschenk sein soll. das würde so gar nicht zusammenpassen.

Warum nicht? Die beiden Geschäfte sind ja voneinander getrennt und haben erst einmal nichts mit einander zu tun. Du erwirbst ja beim Loskauf nicht das Haus, sondern nur das Los. Erst wenn du gewinnst hast du einen Anspruch auf Übereignung (sozusagen die Schenkung dann). Damit sind die Einnahmen aus dem Losverkauf (bzw. Anrufen) von der Übereignung losgelöst und ein eigenständiges Rechtsgeschäft.
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tombs

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #28 am: 13. November 2009, 11:59:51 »
wenn du ein gewinnspiel betreibst, denke ich mal das ist ne ganz normale gewerbliche geschichte.

Gewerblich glaube ich nicht, da es ja unter Glückspiel fällt und dann rutscht du dort in die Vorschriften rein - das ist nicht ohne was da so gefordert wird. Sofern ich das korrekt mitbekommen habe ist das wirklich von Privatpersonen veranstaltet - also sind die Einnahmen ganz normal einkommenssteuerpflichtig.
mal abgesehen von sonderverordnungen und evtl zusatzsteuern zahlen die betreiber von glückspielen doch ganz normale einkommensteuer/körperschaftsteuer.? von daher ist es vielleicht eine frage unter welche einkunftsart der spass fällt, aber grundsätzlich bewegt sich doch auch jeder lotteriebetreiber im rahmen des EStG. wäre es nicht so, ist die ganze geschichte ja steuerfrei.
Zitat von: Hurz
kann ja schlecht sein, dass die einnahmen des spiels gewerbeeinkünfte sind, der preis den man auslobt aber ein geschenk sein soll. das würde so gar nicht zusammenpassen.

Warum nicht? Die beiden Geschäfte sind ja voneinander getrennt und haben erst einmal nichts mit einander zu tun. Du erwirbst ja beim Loskauf nicht das Haus, sondern nur das Los. Erst wenn du gewinnst hast du einen Anspruch auf Übereignung (sozusagen die Schenkung dann). Damit sind die Einnahmen aus dem Losverkauf (bzw. Anrufen) von der Übereignung losgelöst und ein eigenständiges Rechtsgeschäft.

selbstverständlich sind das eigene rechtsgeschäfte. genauso wie bei jedem händler einkauf und verkauf verschiedene rechtsgeschäfte. nichtsdestotrotz gehören sie selbstverständlich zusammen und werden steuerlich entsprechend gegeneinander aufgerechnet.

Hurz

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Re: Haus zu gewinnen
« Antwort #29 am: 13. November 2009, 13:23:23 »
Naja, der Staat schlägt bei Glücksspielen (wenn gewerblich erfolgt) ja auch noch mal ganz anders zu und nimmt sich da von den Einnahmen noch ein ordentliches Stück. Aber bei dem Quiz da läuft das wohl nach dem was ich lesen konnte echt als reine Privatveranstaltung und damit sind die Einnahmen wohl ganz normal zu versteuern als Einkommen (nach Abzug der speziellen Gewinnspiel-Abgaben - soweit ich das erfahren habe sind das schon 20% des Gesamtwerts aller Lose (egal ober verkauft oder nicht)).

nichtsdestotrotz gehören sie selbstverständlich zusammen und werden steuerlich entsprechend gegeneinander aufgerechnet.

Was soll da aufgerechnet werden? Die einzelnen Zahlungen der Teilnehmer (die nicht gewonnen haben) gegen den Wert des Hauses? Das ist einfach eine Teilnahmegebühr an der Verlosung und auf Seiten des "Betreibers" eine Einnahme und bei Privatpersonen also ein Einkommen. Die Frage ist, ob die Steuerfreiheit nach 10 Jahren Spekulationsfrist auch bei einer Verlosung gilt und wenn ja ob sich diese auf den Gesamtwert der Lose oder nur auf den Wert des Siegerloses bezieht (sprich die restlichen Einkünfte aus dem Losverkauf sind von der Veräußerung des Hauses losgelöst). Also wie weit man den Loskauf und den Erlös daraus von der Übertragung des Eigentums später los lösen kann.
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