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Autor Thema: Der Teufel zeigt seine Fratze  (Gelesen 8264 mal)

Baumstumpf

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2009, 15:37:34 »
es geht nicht um den händler, sondern um den publisher, welcher NICHT microsoft ist. in den letzten jahren haben sie ja nicht grade viel veröffentlicht.

Du klingst so, man könnte fast meinen aus deiner Vagina rieselt gerade die komplette Sahara.

Aber Du hast Konsolen ja noch immer nicht begriffen: Die Publisher bekommen von den Konsolenherstellern eine Lizenz, und an jedem verkauften Spiel verdienen die Konsolenhersteller dann mit. Wenn Microsoft seinen Segen nicht gibt, dann darf der Publisher bzw. das Entwicklerstudio nicht mal einen feuchten Furz auf der Plattform machen.

Microsoft hat das Hausrecht nicht nur gegenüber den Spielern, sondern auch gegenüber den Entwicklern/Publishern.

aber nicht gegenüber den käufern und um die geht es. ich kaufe mein spiel ja nicht von microsoft.

zudem darf mir niemand meine spiele (die ja eine unbegrenzte nutzdauer haben) einfach abschalten. schon gar nicht, wenn es dabei eigentlich um ein ganz anderes spiel geht.

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2009, 15:56:46 »
Und da es zumindest das erklärte Ziel von MS und Sony ist, die Konsole oder andere Produkte der jeweilige Firma als zentralen Mediahub im Wohnzimmer zu etablieren ist das durchaus ein Thema was man diskutieren sollte.

Eben weil hier Firmen nach Gutsherrenart bestimmen können was du mit den erworbenen Sachen so machst, dank des digitalen Zeitalters ohne jede zeitliche und technische Einschränkung.

Da stimme ich dir auch völlig zu, dass man darüber sehr gut sprechen und streiten kann, allerdings muss man immer sehen, dass es ja kein (noch kein?) Bestand der Grundversorgung wie Strom usw. ist und damit eine freie Entscheidung des Kunden ob er dies möchte oder nicht. Nur weil ich bei Publisher X das Spiel Y gekauft habe bin ich nicht mehr an die Regeln des Dienstes von Anbieter Z gebunden auf dessen System das Spiel Y von Publisher Y läuft. Wie Neranja schon sagte überschneiden sich hier die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Publisher, Plattformprovider und Lizenznehmer.

Auf deine hanebüchenen Vergleich von Spielkonsole und Auto (unkritische Informationen versus Tote und Schwerverletzte) und dem Waffenkram gehe ich jetzt mal nicht ein. So langweilig ist mir nun auch nicht. ;)

Natürlich ist der Vergleich in möglichen Folgen usw. ein anderer, es ging auch rein um die etwas "handfestere" Systematik und Trennung der Bereiche (Dienstleister, Händler, Hersteller, etc.) an Hand von dinglichen Sachen (im Gegensatz zur Software als Werk).

Im Prinzip ist es nichts anderes als wenn der Nachbarsjunge deine XBox aus dem Fenster wirft oder sonst wie beschädigt. Schlicht und ergreifend dein Pech und du kannst ihn (oder die Eltern oder Versicherung) unter Umständen in Regress nehmen. Nur dass in deinem Beispiel die XBox nicht physisch kaputt ist sondern "digital" kaputt.
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Baumstumpf

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #17 am: 19. Oktober 2009, 16:10:00 »
ach laber doch nicht wieder soviel mist. keine firma darf mir einfach meine gekauften spiele sperren.jedenfalls nicht in der eu. da kann man gegen klagen und würde auch gewinnen. wenn microsoft gegen raubkopierer vorgehen will, müssen sie das vor gericht tun.

Was sperren Sie denn genau - richtig, das ist bisher nicht genau bekannt? Nachdem was bisher bekannt ist werden die Spiele eben nicht unbrauchbar, nur der XBox Live Service wird unbrauchbar. Und das ist ein Service den du bei Microsoft erworben hast und nicht beim Publisher des Spiels jeweiligen Spiels. Und den Dienst kann MS sehr wohl sperren wenn du gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Da müssen die auch nicht klagen, das ist eine absolut legitime Folge des Vertrages zwischen MS und dem XBox Live Nutzer.
das kann man - leider - nicht mehr voneinander trennen, denn der "service", oder auch zwangsknechtung, wirkt sich aktiv auf das ganze spiel aus. nicht mal mehr im SP abzuspeichern funktioniert ohne live.

um im SP speichern zu können

Aktuelles Beispiel bitte - mir wäre ad hoc kein XBox SP-Spiel bekannt welches verlangt, dass man online ist (ausgenommen man will MP-Modus spielen oder es geht um ein Online-only-Spiel) oder bei dem man nur speichern kann wenn man einmal das Spiel online registriert hat.
das ist eben die frage, ob sowas dann auch auf dem pc kommt. dort benötigen alle spiele mit live anbindung eine anmeldung, um speichern zu können.

wie jedes mal hast du auch hier nicht den punkt begriffen. es geht nicht um den händler, sondern um den publisher, welcher NICHT microsoft ist. in den letzten jahren haben sie ja nicht grade viel veröffentlicht.

Forza 3 ist z.B. von Microsoft und abgesehen davon gilt das was bei deinem ersten Kommentar steht: Es wird nicht das Spiel gesperrt sondern die Nutzbarkeit des XBox Live Dienstes. Das Spiel oder die Spiele kannst du - ausgenommen die Komponenten die XBox Live benötigen - weiterhin spielen.
es spielt doch gar keine rolle ob es sich auf ein spiel von ms bezieht, wenn ich zig andere spiele auf dem account habe, die nicht von ms sind. wenn der account gebannt wird, betrifft das meine komplette spielesammlung.

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #18 am: 19. Oktober 2009, 16:23:47 »
das kann man - leider - nicht mehr voneinander trennen, denn der "service", oder auch zwangsknechtung, wirkt sich aktiv auf das ganze spiel aus. nicht mal mehr im SP abzuspeichern funktioniert ohne live.

Das ist eine reine Einbildung von dir ... ich kenne kein einziges XBox SP-Spiel, bei dem es eine Zwangsanmeldung für XBox Live gibt um SP-Spielstände speichern zu können.

das ist eben die frage, ob sowas dann auch auf dem pc kommt. dort benötigen alle spiele mit live anbindung eine anmeldung, um speichern zu können.

Völliger Unsinn und auch reine Einbildung von dir. Beispiel: DoW2 kann man wunderbar "Live" offline spielen und dort auch wunderbar speichern. Wie gesagt, nenne ein aktuelles Beispiel bei dem diese Funktion (egal ob Windows oder XBox) so ist.

es spielt doch gar keine rolle ob es sich auf ein spiel von ms bezieht, wenn ich zig andere spiele auf dem account habe, die nicht von ms sind. wenn der account gebannt wird, betrifft das meine komplette spielesammlung.

Noch einmal zwei elementare Dinge die du nicht verstanden hast:

1. Es ist nicht bekannt was oder wie gesperrt wird - siehe Beispiel oben mit modifizierten Geräten - es sind Account und/oder Gerät möglich (die Wahrscheinlichkeit liegt auf Gerät, da dies schon so praktiziert wird)
2. Es wird nur der XBox Live Service gesperrt (siehe 1. entweder über Account oder über Gerät) nicht die Spiele an sich (so wie bisher auch schon verfahren wird)
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Baumstumpf

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #19 am: 19. Oktober 2009, 16:35:39 »
das kann man - leider - nicht mehr voneinander trennen, denn der "service", oder auch zwangsknechtung, wirkt sich aktiv auf das ganze spiel aus. nicht mal mehr im SP abzuspeichern funktioniert ohne live.

Das ist eine reine Einbildung von dir ... ich kenne kein einziges XBox SP-Spiel, bei dem es eine Zwangsanmeldung für XBox Live gibt um SP-Spielstände speichern zu können.
ah, hatte überlesen das du dich nur auf die xbox beziehst.

das ist eben die frage, ob sowas dann auch auf dem pc kommt. dort benötigen alle spiele mit live anbindung eine anmeldung, um speichern zu können.

Völliger Unsinn und auch reine Einbildung von dir. Beispiel: DoW2 kann man wunderbar "Live" offline spielen und dort auch wunderbar speichern. Wie gesagt, nenne ein aktuelles Beispiel bei dem diese Funktion (egal ob Windows oder XBox) so ist.
stimmt, aber der multiplayer wäre dann nicht mehr nutzbar. da unnötiger weise immer die liveplattform mit eingebunden ist.

es spielt doch gar keine rolle ob es sich auf ein spiel von ms bezieht, wenn ich zig andere spiele auf dem account habe, die nicht von ms sind. wenn der account gebannt wird, betrifft das meine komplette spielesammlung.

Noch einmal zwei elementare Dinge die du nicht verstanden hast:

1. Es ist nicht bekannt was oder wie gesperrt wird - siehe Beispiel oben mit modifizierten Geräten - es sind Account und/oder Gerät möglich (die Wahrscheinlichkeit liegt auf Gerät, da dies schon so praktiziert wird)
2. Es wird nur der XBox Live Service gesperrt (siehe 1. entweder über Account oder über Gerät) nicht die Spiele an sich (so wie bisher auch schon verfahren wird)
1. es wurde gesagt der live account wird gesperrt. das läßt eigentlich keinerlei spielraum für vermutungen.
2. ohne den service sind die spiele aber nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt spielbar. beispiel section 8 als multiplayer shooter wäre damit unbrauchbar.

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #20 am: 19. Oktober 2009, 16:52:09 »
ah, hatte überlesen das du dich nur auf die xbox beziehst.

Nenne mir ein "Live" Spiel bei dem eine zwingende "Live" Verbindung bestehen muss (egal welche Plattform) damit im SP-Modus gespeichert werden kann.

stimmt, aber der multiplayer wäre dann nicht mehr nutzbar. da unnötiger weise immer die liveplattform mit eingebunden ist.

Wir sprechen hier nicht vom MP-Modus, sondern du sprachst die ganze Zeit davon, es ginge auch der SP-Modus nicht mehr. Und das ist schlicht und ergreifend falsch. Dass der MP-Modus nicht mehr geht ist logisch und ja auch Sinn der Sperrung des Live-Services.

1. es wurde gesagt der live account wird gesperrt. das läßt eigentlich keinerlei spielraum für vermutungen.

Es gibt derzeit zwei Varianten die möglich sind und beide auch eingesetzt werden: Account-Sperre und Gerät-Sperre. Bei der Aussage von Stephen Toulouse wird keine von beiden Methoden explizit erwähnt, es wird nur gesagt, dass es passieren soll - nicht aber wie.

2. ohne den service sind die spiele aber nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt spielbar. beispiel section 8 als multiplayer shooter wäre damit unbrauchbar.

Und wenn du dir die Bedingungen ansiehst bei einem Live-Spiel, dann wirst du feststellen, dass dort neben den Bedingungen des Publishers selber auch die Bedingungen des Live-Services enthalten sind. Und natürlich das ganze noch einmal wenn du dich beim Live-Service anmeldest. In beiden Fällen ist ganz klar ersichtlich, dass gewisse Dinge verboten sind und zur Sperrung des Dienstes führen können.

Vergleiche es mit dem Führerscheinentzug - nur weil du auf der Straße X zu schnell gefahren bist wirst du nicht nur für diese eine Straße (oder Stadt oder Landkreis oder Bundesland) "gesperrt", sondern darfs auf keiner einzigen Straße mehr fahren. Oder nimm eine andere Dienstleistung bei der du gegen die Nutzungsbestimmungen in einem Punkt verstößt und bei du der ganzen Dienstleistung verlustig gehst. Nichts anderes geschieht hier auch.
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Tholld

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #21 am: 19. Oktober 2009, 17:03:06 »
Another Hurz vs Stumpf.
Der Thread hat den Punkt überschritten, an dem er ins Uninterssante abgleitet. :Zidahya:
Spiele tricksen eben, damit man Spaß an der Arbeit hat.
Keinen Spaß an der Arbeit kann man im RL genug haben, dafür ist RL aber auch sehr realistisch.

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #22 am: 19. Oktober 2009, 17:06:32 »
Another Hurz vs Stumpf.
Der Thread hat den Punkt überschritten, an dem er ins Uninterssante abgleitet. :Zidahya:

Yep Baumstumpf trollt jetzt dann munter weiter auf dein immer gleichen falschen Behauptungen rum und man könnte mit copy & paste die Antworten geben. Also kann man eigentlich das Thema als erledigt schließen.
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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2009, 19:40:59 »
Wenn Hurz nicht immer so beleidigt nachtreten würde, hätte er schon die eine oder andere Runde für sich geholt. Was das rein rechtliche angeht, ist Hurz formal zumindest auf dem richtigeren Weg als Baum, wobei Baum sich auch IMO auf eine "gefühlte" Gerechtigkeit bezieht.

Baumstumpf

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2009, 20:20:47 »
2. ohne den service sind die spiele aber nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt spielbar. beispiel section 8 als multiplayer shooter wäre damit unbrauchbar.

Und wenn du dir die Bedingungen ansiehst bei einem Live-Spiel, dann wirst du feststellen, dass dort neben den Bedingungen des Publishers selber auch die Bedingungen des Live-Services enthalten sind. Und natürlich das ganze noch einmal wenn du dich beim Live-Service anmeldest. In beiden Fällen ist ganz klar ersichtlich, dass gewisse Dinge verboten sind und zur Sperrung des Dienstes führen können.

was auch immer da steht, es würde kein bestand vor einem gericht haben. wenn man ein spiel vom hersteller x raubkopiert und dafür das spiel vom hersteller y deaktiviert wird, könnte man das wohl nicht mal in amerika vor gericht durchbringen. ganz davon abgesehen dass man das spiel ohne irgendwelche verträge kauft. was und wieder zu den lizenzverträgen bringt, wo du der meinung bist der konzern ist gott und darf selbt kleine kinder essen, wenn sie die bedingungen dazu akzeptieren.  ::)

Vergleiche es mit dem Führerscheinentzug - nur weil du auf der Straße X zu schnell gefahren bist wirst du nicht nur für diese eine Straße (oder Stadt oder Landkreis oder Bundesland) "gesperrt", sondern darfs auf keiner einzigen Straße mehr fahren.
guter vergleich. er stärkt meinen punkt - ein konzern ist weder staatliche judikative, noch exekutive.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 20:25:52 von Baumstumpf »

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #25 am: 19. Oktober 2009, 20:52:28 »
was auch immer da steht, es würde kein bestand vor einem gericht haben. wenn man ein spiel vom hersteller x raubkopiert und dafür das spiel vom hersteller y deaktiviert wird, könnte man das wohl nicht mal in amerika vor gericht durchbringen.

Daher waren ja auch alle Klagen gegen die Sperrungen von modifizierte XBoxen so unglaublich erfolgreich. Noch einmal: Hersteller Y sperrt nicht das Spiel von X, er sperrt nur seinen Dienst und wenn Spiel von X den nutzt und du ihn nicht mehr nutzen kannst, dann hat das nichts mit dem Spiel von X zu tun.

ganz davon abgesehen dass man das spiel ohne irgendwelche verträge kauft. was und wieder zu den lizenzverträgen bringt, wo du der meinung bist der konzern ist gott und darf selbt kleine kinder essen, wenn sie die bedingungen dazu akzeptieren.

Wie immer falsch. Natürlich schließt du einen Vertrag ab, denn du kannst keines Software kaufen im Sinne des Eigentumerwerbs (es gibt kein Eigentum an Software), sondern nur eine Lizenz zur Nutzung. Und diese Nutzungslizenz ist schon gesetzlich und von der Systematik her ein eigener Vertrag, nämlich ein Lizenzvertrag.

Wenn du ein Spiel kaufst, dass eine Live Unterstützung bietet, dann ist Teil der Nutzungsbedingungen des Spiels, dass gewissen Teile des Spiels unter Umständen nur über die Nutzung eines Dienstes (Live) funktionieren. Dabei werden bei Nutzung dieses (für die meisten Hersteller fremden) Live Dienst eigene Bedingungen erforderlich, die gesondert zu akzeptieren sind. Mit Nutzung des Live Dienstes dann wird ein weiterer Nutzungsvertrag abgeschlossen mit eben diesen eigenen Regeln.

Mit anderen Worten: Du erwirbst mit dem Spiel nicht nur eine sondern zwei Nutzungsberechtigungen mit jeweils eigenen Regeln und Vorgaben, die getrennt behandelt und getrennt verhandelt werden. Und logischerweise übernimmt der Hersteller des Spiels keine Garantien für den Dienst des Drittanbieters, wohingegen der Drittanbieter als eigenständiger Anbieter des Dienstes natürlich sich frei entscheiden darf wen er bei sich duldet und wen nicht. Du hast kein Recht auf einen Live Zugang ... MS steht in seiner Entscheidung frei mit wem es Geschäfte macht und mit wem nicht - so wie es dir frei steht ob du mit MS Geschäfte machen willst oder nicht.

guter vergleich. er stärkt meinen punkt - ein konzern ist weder staatliche judikative, noch exekutive.

Du kapierst es mal wieder überhaupt nicht, denn es geht hier nicht darum wer der Staat ist, sondern um die Systematik, dass das Vergehen an einer Stelle nicht nur an dieser Stelle sondern auch anderer Stelle eine Sanktion zur Folge haben kann. Wenn du ein Abo in einem Fitnessklub hast der Filialen hat und du in einer Hausverbot bekommst, dann kann der Betreiber dieses auf alle seine Fitnessklubs ausdehnen und du darfst bei keinem mehr rein.
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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #26 am: 19. Oktober 2009, 21:24:54 »
OH
ein "H & B" -topic  :canthearyou:

Baumstumpf

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #27 am: 19. Oktober 2009, 21:26:08 »
was auch immer da steht, es würde kein bestand vor einem gericht haben. wenn man ein spiel vom hersteller x raubkopiert und dafür das spiel vom hersteller y deaktiviert wird, könnte man das wohl nicht mal in amerika vor gericht durchbringen.

Daher waren ja auch alle Klagen gegen die Sperrungen von modifizierte XBoxen so unglaublich erfolgreich. Noch einmal: Hersteller Y sperrt nicht das Spiel von X, er sperrt nur seinen Dienst und wenn Spiel von X den nutzt und du ihn nicht mehr nutzen kannst, dann hat das nichts mit dem Spiel von X zu tun.
modifizierte konsolen und gesperrte spiele, die original erworben wurden, sind etwas grundsätzlich verschiedenes.

ganz davon abgesehen dass man das spiel ohne irgendwelche verträge kauft. was und wieder zu den lizenzverträgen bringt, wo du der meinung bist der konzern ist gott und darf selbt kleine kinder essen, wenn sie die bedingungen dazu akzeptieren.

Wie immer falsch. Natürlich schließt du einen Vertrag ab, denn du kannst keines Software kaufen im Sinne des Eigentumerwerbs (es gibt kein Eigentum an Software), sondern nur eine Lizenz zur Nutzung. Und diese Nutzungslizenz ist schon gesetzlich und von der Systematik her ein eigener Vertrag, nämlich ein Lizenzvertrag.

Wenn du ein Spiel kaufst, dass eine Live Unterstützung bietet, dann ist Teil der Nutzungsbedingungen des Spiels, dass gewissen Teile des Spiels unter Umständen nur über die Nutzung eines Dienstes (Live) funktionieren. Dabei werden bei Nutzung dieses (für die meisten Hersteller fremden) Live Dienst eigene Bedingungen erforderlich, die gesondert zu akzeptieren sind. Mit Nutzung des Live Dienstes dann wird ein weiterer Nutzungsvertrag abgeschlossen mit eben diesen eigenen Regeln.

Mit anderen Worten: Du erwirbst mit dem Spiel nicht nur eine sondern zwei Nutzungsberechtigungen mit jeweils eigenen Regeln und Vorgaben, die getrennt behandelt und getrennt verhandelt werden. Und logischerweise übernimmt der Hersteller des Spiels keine Garantien für den Dienst des Drittanbieters, wohingegen der Drittanbieter als eigenständiger Anbieter des Dienstes natürlich sich frei entscheiden darf wen er bei sich duldet und wen nicht. Du hast kein Recht auf einen Live Zugang ... MS steht in seiner Entscheidung frei mit wem es Geschäfte macht und mit wem nicht - so wie es dir frei steht ob du mit MS Geschäfte machen willst oder nicht.
hatten wir alles schon mal. dem kauf nachgeschobene verträge sind in europa nicht rechtskräftig und können bestenfalls einen vorwand für eine vorläufige handlung liefern.

guter vergleich. er stärkt meinen punkt - ein konzern ist weder staatliche judikative, noch exekutive.

Du kapierst es mal wieder überhaupt nicht, denn es geht hier nicht darum wer der Staat ist, sondern um die Systematik, dass das Vergehen an einer Stelle nicht nur an dieser Stelle sondern auch anderer Stelle eine Sanktion zur Folge haben kann. Wenn du ein Abo in einem Fitnessklub hast der Filialen hat und du in einer Hausverbot bekommst, dann kann der Betreiber dieses auf alle seine Fitnessklubs ausdehnen und du darfst bei keinem mehr rein.
ein konzern darf keinerlei vergehen bestrafen. das darf nur der staat.

erschwerend kommt noch hinzu, das es MS nur indirekt betrifft. der geschädigte sitzt ganz woanders. MS will sich dadurch bei den publishern beliebt machen und der kunde darf für die werbung als opferlamm herhalten. würde sowas vor gericht gehen, würden sie schon nach der ersten woche fragen, wie viele millionen sie auf den scheck für den vergleich schreiben sollen.

Hurz

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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #28 am: 19. Oktober 2009, 23:12:47 »
modifizierte konsolen und gesperrte spiele, die original erworben wurden, sind etwas grundsätzlich verschiedenes.

Die zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen sind die gleichen.

hatten wir alles schon mal. dem kauf nachgeschobene verträge sind in europa nicht rechtskräftig und können bestenfalls einen vorwand für eine vorläufige handlung liefern.

Der Vertrag ist nicht nachgeschoben, der Vertrag ist per se schon bereits beim Erwerb der Lizenz geschlossen, da man Software an sich nicht kaufen kann. Man kann nur eine Nutzungslizenz erwerben und diese Lizenz selber ist bereits wiederum automatisch per Gesetz eine Vertragsbeziehung. Du verwechselst hier die weiterreichenden Ausschlüsse und Bedingungen einer EULA bei einer offline-Software (die in der Tat weiterhin strittig ist) und die Bedingungen eines online-Dienstes (dessen Bedingungen unstrittig wirksam sind - sonst würden keine AGB von einem MMO Wirkung haben, was aber unstrittig der Fall ist - siehe Sperrungen von Accounts z.B.).

ein konzern darf keinerlei vergehen bestrafen. das darf nur der staat.

Vertragsstrafen sind eine rein zivilrechtliche Sache zwischen den Vertragsparteien und das nicht nichts mit dem Staat zu tun. Es geht hier um Zivilrecht und nicht Strafrecht, da keine Straftat vorliegt. Es liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eines Dienstleistungsvertrages vor, die in einem einseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigungsrecht für eine Vertragsseite mündet. Mehr steckt da nicht dahinter - nennt man Vertragsfreiheit.

erschwerend kommt noch hinzu, das es MS nur indirekt betrifft.

MS bietet den Live Dienst an. Du verstößt gegen die Bedingungen dieses Dienstleistungsverhältnisses. Direkt betroffener geht es eigentlich fast nicht mehr.

würde sowas vor gericht gehen, würden sie schon nach der ersten woche fragen, wie viele millionen sie auf den scheck für den vergleich schreiben sollen.

Du kannst es versuchen - du wirst auf den Kosten sitzen bleiben und vermutlich würde die Klage nicht mal zum Hauptverfahren zugelassen werden. Gab es schon bei Account-Sperren im PSN, bei Online-Spielen und auch gegen Sperren von modifizierten XBoxen. Die Grundlage ist in allen Fällen die gleiche: Die Nutzungsbedingungen von Live.


Leider ist es absehbar, dass die relevanten Unterschiede und Tatsachen dir nicht vermittelbar sind, daher beende ich jetzt mal das Ganze hier.
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Re: Der Teufel zeigt seine Fratze
« Antwort #29 am: 19. Oktober 2009, 23:55:47 »
modifizierte konsolen und gesperrte spiele, die original erworben wurden, sind etwas grundsätzlich verschiedenes.

Die zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen sind die gleichen.
du meinst die traumvorstellungen der konzerne? na wie gut, das es vor gericht nicht nach denen geht.

hatten wir alles schon mal. dem kauf nachgeschobene verträge sind in europa nicht rechtskräftig und können bestenfalls einen vorwand für eine vorläufige handlung liefern.

Der Vertrag ist nicht nachgeschoben, der Vertrag ist per se schon bereits beim Erwerb der Lizenz geschlossen, da man Software an sich nicht kaufen kann. Man kann nur eine Nutzungslizenz erwerben und diese Lizenz selber ist bereits wiederum automatisch per Gesetz eine Vertragsbeziehung. Du verwechselst hier die weiterreichenden Ausschlüsse und Bedingungen einer EULA bei einer offline-Software (die in der Tat weiterhin strittig ist) und die Bedingungen eines online-Dienstes (dessen Bedingungen unstrittig wirksam sind - sonst würden keine AGB von einem MMO Wirkung haben, was aber unstrittig der Fall ist - siehe Sperrungen von Accounts z.B.).
solche eula waren noch nie automatisch rechtskräftig. da kann die firma reinschreiben was sie will, aber ob es dann auch wirklich anwendbar, steht auf einem ganz anderen blatt. solange man beim kauf des spieles nichts unterschreibt, hat die firma es versäumt den käufer auf seine rechte aufmerksam zu machen. nach eu recht sind diese nachgeschobenen vertragsvereinbarungen nicht bindend.

allein schon die regelmäßigen änderungen der eula hebeln die gültigkeit eines solchen vertrages aus. der kunde wird erpresst, entweder er unterzeichnet die eula erneut, oder er kann nun plötzlich sein spiel nciht mehr nutzen. das würde vor keinem gericht durchgehen.

ein konzern darf keinerlei vergehen bestrafen. das darf nur der staat.

Vertragsstrafen sind eine rein zivilrechtliche Sache zwischen den Vertragsparteien und das nicht nichts mit dem Staat zu tun. Es geht hier um Zivilrecht und nicht Strafrecht, da keine Straftat vorliegt. Es liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eines Dienstleistungsvertrages vor, die in einem einseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigungsrecht für eine Vertragsseite mündet. Mehr steckt da nicht dahinter - nennt man Vertragsfreiheit.
für raubkopien ist erstmal das strafrecht anwendbar und nicht das zivilrecht. was MS da plant ist selbstjustiz.

erschwerend kommt noch hinzu, das es MS nur indirekt betrifft.

MS bietet den Live Dienst an. Du verstößt gegen die Bedingungen dieses Dienstleistungsverhältnisses. Direkt betroffener geht es eigentlich fast nicht mehr.

würde sowas vor gericht gehen, würden sie schon nach der ersten woche fragen, wie viele millionen sie auf den scheck für den vergleich schreiben sollen.

Du kannst es versuchen - du wirst auf den Kosten sitzen bleiben und vermutlich würde die Klage nicht mal zum Hauptverfahren zugelassen werden. Gab es schon bei Account-Sperren im PSN, bei Online-Spielen und auch gegen Sperren von modifizierten XBoxen. Die Grundlage ist in allen Fällen die gleiche: Die Nutzungsbedingungen von Live.
das glaubst aber auch nur du. andere fälle bei onlinspielen haben gegenteiliges gezeigt. zudem ist es hier wieder was ganz anderes, denn der user verstößt ja nicht gegen die nutzungsbedingungen für sein jeweiliges spiel, das er sich gekauft hat ;)

zudem müsste man schauen wie raubkopien konkret in den nutzungsbedingungen verankert sind. zudem würde MS vor gericht der beweis fehlen, das der user tatsächlich eine raubkopie betrieben hat.

Leider ist es absehbar, dass die relevanten Unterschiede und Tatsachen dir nicht vermittelbar sind, daher beende ich jetzt mal das Ganze hier.
mir scheint eher das du dich vor relevanten unterschieden verschließt und tatsachen nicht versehst.

 

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