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Autor Thema: amazon bestellung  (Gelesen 2872 mal)

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amazon bestellung
« am: 12. August 2009, 01:47:38 »
habe bei amazon seit längerem etwas bestellt, da sich mein konto in der zwischenzeit geändert hatt, habe ich natürlich bei der bestellung die zahlungsart geändert und aktuelle daten eingetragen.
soweit so gut, das hat auch alles geklappt, nicht weiter drüber nachgedacht.
Nun hab ich wieder etwas bestellt, auch angekommen, aber zusätzlich auch ne email, das man von meinem konto nicht abbuchen konnte.  :o
Sofort nachgesehn, konto ist i.o. Bei amazon auf mein konot gesehn, und siehe da, dort stehen die neue von mir angegebene kontoverbindung UND die alte. Wusste ich nicht, das ich die extra löschen muss   ::)
Nun haben die das im selben atemzug mit der benachrichtigung eine firma mit dem "Mahnungsprozess" beauftragt. Die haben auch gleich ne mail geschickt wohin ich überweisen kann/soll ect UND gleich 6 euro bearbeitungsgebühr draufgeschlagen.
Nun meine Frage, ist das so richtig oder kann ich gegen die 6 euro was machen?
Ist ja klar das ich den offenen rechnungsbeitrag sofort überweise, ist nicht das prob, aber gleich bei der ersten erinnerung nen aufschlag find ich schon frech.

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Zidahya

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Re: amazon bestellung
« Antwort #1 am: 12. August 2009, 06:40:15 »
Also ich muss gestehen das ich Manhnungsgebühren eigentlich pauschal nicht bezahle. Aber gut das kommt eigentlich nur bei der GEZ (weil ich die nicht an mein Konto lasse zum Abbuchen) oder Tickets fürs schnellfahren vor und nicht bei "richtigen" Firmen. Keine Ahnung, ob die dann den Aufstand proben, ich bin immer damit durch gekommen.

Rom

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Re: amazon bestellung
« Antwort #2 am: 12. August 2009, 08:31:00 »
Ich denke dass du bei 6 EURO davon ausgehen kannst, dass niemand einen zivilprozess deshalb anstrengen wird. Schon gar nicht wenn als Mahnung eine e-Mail kommt die diese Gebühr auslöst. Eine Mahnung hat eine gewisse Schriftform, E-Mail genügt dem sicher nicht. (Behaupte ich mal, meine mich dunkel zu erinnern :D)

Moribal

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Re: amazon bestellung
« Antwort #3 am: 12. August 2009, 11:40:34 »
Richtig, Mahnungen müssen immer in schriftlicher Form dagebracht werden, so will es der Gesetzgeber.
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Re: amazon bestellung
« Antwort #4 am: 12. August 2009, 11:48:33 »
Das die erste Mahnung kostenfrei erfolgen muss ist aber ein Märchen? Bin in dem Thema auch nicht so fit. Ansonsten wird zwar niemand für die Summe nen Prozess anfangen, allerdings könnte ein Unternehmen natürlich auch die Idee kommen, Dich in Zukunft nicht mehr als Kunden haben zu wollen (was mir aber auch noch nie passiert ist).

Hurz

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Re: amazon bestellung
« Antwort #5 am: 12. August 2009, 12:00:27 »
Richtig, Mahnungen müssen immer in schriftlicher Form dagebracht werden, so will es der Gesetzgeber.

Falsch. Die Mahnung ist im deutschen Recht an keine besondere Form gebunden (eine bestimmte Form ist nur dort nötig wo sie gesetzlich explizit vorgeschrieben ist - Mahnungen haben keine solche Vorschrift) - und somit ist nicht einmal die Schriftform ist vorgeschrieben, es geht also auch mündlich wirksam zu mahnen. Aus beweistechnischen Gründen wird in der Praxis die Mahnung aber schriftlich oder - inzwischen auch richterlich mit entsprechender Beweiskraft ausgestattet - in elektronischer Form (also E-Mail) erfolgen, wobei die Beweiskraft eines Briefes oder gar Einschreibens noch höher bewertet wird.

Grund warum Amazon und Co meist von der Eintreibung von Mahngebühren absehen ist die Frage nach der Angemessenheit der Mahngebühren in der meist pauschal erhobenen Höhe. Und die Mahngebühren haben ja ihren Zweck erfüllt wenn gezahlt wurde und damit ist die Sache erledigt.
"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

 

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