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Autor Thema: Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten  (Gelesen 44822 mal)

Hurz

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"Shooter mit Game-Pad spielen ist wie Suppe essen ohne Löffel. Geht auch irgendwie, aber danach ist man versaut." Hurz, 2014

Shadowcaster

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Schau mal zwei Beiträge weiter oben ;)

Wie schon immer, man sollte das Forum während der Arbeit nicht nur überfliegen und Querverweise 2x gegenchecken... ;)


Zidahya

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Heh... das staatsfreie Internet dürfte der Zensursurla, aber überhaupt nicht schmecken. Ring frei!

perry2

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na da ist doch der weg gleich nicht mehr so weit ...
http://www.gamersglobal.de/news/5580

perry2   :stupid:
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Zidahya

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Ja Schützenvereine stehen da über solchen Bedenken. Hatte ich hier ja auch schon gepostet, nächste Woche findet im Nachbardorf ein Schützenfest an der örtlichen Schule statt, das unter dem Motto: "Schießen auf dem Schulhof" zu stehen scheint.

Baumstumpf

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http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Gesetzentwurf-fuer-Web-Sperren-enttaeuscht-Kritiker--/meldung/140503

der neue gesetzesentwurf trifft auf breite zustimmung und soll bald verabschiedet werden. die internetzensur kommt. die cdu hat btw schon angefragt, ob man auch "killerspiele" darin aufnehmen könnte.

tombs

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die vorgesehenen änderungen machen die sache schonmal deutlich verträglicher. kontrollgremium, kein datenlog, keine erweiterung in andere bereiche, primat der tatsächlichen verfolgung vor der simplen indizierung..

Baumstumpf

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was ist an der einschränkung von grundrechten und offenkundiger zensur verträglich?

davon abgesehen plapperst du unbesehen die märchen unserer regierung nach. denn so rosig wie du es dir vorstellst, ist es sicher nicht geworden: der neue entwurf hebelt das zivilrecht aus (§7) und das "kontrollgremium" ist auch nur ein placebo:

Zitat
Auch die angekündigte Kontrolle der BKA-Sperrliste ist entgegen den Ankündigungen schwach ausgestaltet. So soll das vorgesehene "Expertengremium" die Sperrliste "mindestens" einmal pro Quartal lediglich anhand von Stichproben überprüfen.

letztendlich ist es reine augenwischerei was da betrieben wurde. nur mal wieder ein paar parteien, die sich wie so oft profilieren wollten, indem sie nachbesserung angekündigten, aber am ende viel zu inkonsequent und parteipolitisch agierten. mit anderen worten: leere versprechen zum wahlkampf. aber wie schön das du dich davon beeindrucken läßt, tombs.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 23:24:13 von Baumstumpf »

tombs

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 :Zidahya:
lass mal sehen:
kontrolle der kontrolleure - check
abwendung von der datenspeicherung - check
vorab begründete statt anonyme sperrungen- check
möglichkeit des widerspruchs - check
begrenzung nur auf kinderpornographie - check

dann ist immer noch die frage, ob der bundesrat mit der quantität und qualität der änderungen zufrieden ist. er hatte ja noch ein paar weitere punkte angemahnt.

definier mal genauer, was du unter der einschränkung von grundrechten und offenkundiger zensur verstehst, wenn das gesetz mit den beschriebenen änderungen in kraft treten sollte. falls möglich, ohne düstere prophezeiungen und visionen (ich weiß, das macht es etwas schwerer).
verträglicher != verträglich, aber mit dem lesen hast du es ja nicht so. das gleicht man dann am besten mit "in den mund legen" wieder aus.
die kontrollgremiumsproblematik ist definitiv noch nicht ausreichend gelöst und das gesetz bleibt purer, nutzloser aktionismus, das steht nicht zur abrede.
wovon ich mich blenden lasse oder nicht wirst du in deiner "ich habe recht, die welt funktioniert schwarz-weiß mit mir als entscheidender instanz"-attitüde nicht ansatzweise erkennen können, also verschon uns alle mit deinen einschätzungen diesbezüglich.


Thorn

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lass mal sehen:
kontrolle der kontrolleure - check
abwendung von der datenspeicherung - check
vorab begründete statt anonyme sperrungen- check
möglichkeit des widerspruchs - check
begrenzung nur auf kinderpornographie - check

dann ist immer noch die frage, ob der bundesrat mit der quantität und qualität der änderungen zufrieden ist. er hatte ja noch ein paar weitere punkte angemahnt.

Der Bundesrat ist aber ziemlich irrelevant, soweit ich das verstanden habe. Der kann zwar kommentare abgeben, ist aber nicht nötig um das Gesetz wirksam werden zu lassen.

Bezüglich der Abwendung von der Datenspeicherung bin ich mir nicht sicher, zumindest der initiale Zugriffsversuch auf eine gesperrte Seite müsste doch im Rahmen der VDS trotzdem gelogt werden, oder?

Die Einschränkungen für eine direkte Sperrung sind zumindest im Gesetztestext schon sehr dehnbar formuliert.

Positiv ist, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Sperrungen mit Hilfe der Zensurinfrastruktur ausgeschlossen wird. Trotzdem hat sich das Argument, dass ein Dienstanbieter ein reiner Vermittler von Datenpakten ist, dem das Sperren von inhalten aufwandsmässig nicht zuzumuten ist damit jetzt erledigt. Daher ist die Beschränkung auf 3 Jahre meiner Meinung nach irrelevant, das war der Fuss, den man in die Tür kriegen musste.


Baumstumpf

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kontrolle der kontrolleure - check
falsch - alle drei monate eine sporadische kontrolle, für sachen die täglich aktualisiert werden? das ist keine kontrolle.

abwendung von der datenspeicherung - check
falsch - daten werden weiterhin gespeichert, nur die sofortige strafverfolgung wurde gestrichen.

vorab begründete statt anonyme sperrungen- check
falsch - das umfasst nur einen teil der webseiten und die begründung muß auch nur dem provider mitgeteilt werden und niemand anderem.

möglichkeit des widerspruchs - check
falsch - wo sollte man widerspruch einlegen? eine zivilrechtliche klage wurde von vorneherein ausgeschlossen.

begrenzung nur auf kinderpornographie - check
vorläufig richtig - kann sich aber extrem schnell ändern. wenn erstmal so eine technik installiert wurde, wird sie über kurz oder lang auch ausgeweitet.

definier mal genauer, was du unter der einschränkung von grundrechten und offenkundiger zensur verstehst, wenn das gesetz mit den beschriebenen änderungen in kraft treten sollte. falls möglich, ohne düstere prophezeiungen und visionen (ich weiß, das macht es etwas schwerer).
zum einen wird das telekommunikationsgesetz dadurch geändert, weil so ein vorgehen sonst dagegen verstoßen würde, dann wird das postgeheimnis verletzt, das zivilrecht wird in dem fall ausser kraft gesetzt und eine gewaltenteilung gibt es in der angelegenheit immer noch nicht. genug fakten ohne düstere prophezeiungen und visionen?


Rom

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ich kann tombs nur zustimmen... Wer als erstes beim normalen Surfen und Recherchieren nen Stopp Schild hatte, möge es hier bitte posten!

Mongrel

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Du hast halt einfach immer noch nicht verstanden, worum's eigentlich geht  :bunnysplat:

Loki

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ich kann tombs nur zustimmen... Wer als erstes beim normalen Surfen und Recherchieren nen Stopp Schild hatte, möge es hier bitte posten!

Du hast halt einfach immer noch nicht verstanden, worum's eigentlich geht  :bunnysplat:


Don`t feed the trolls. Tombs und Rom haben Demokratie auch noch nicht verstanden. Insofern sollten sie es mit Nuhr halten und nicht hier so einen Bullshit verbreiten.
"Das Leben ist eine endlose Aneinanderreihung von demütigenden Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot"
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Hurz

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Greif dich mal an deiner eigenen Nase Loki, denn Demokratie ist genau das was hier passiert - auch bei dieser Entscheidung der demokratisch gewählten Vertreter in einer repräsentativen Demokratie:

"In der Repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht durch das Volk selbst, sondern ausschließlich durch Volksvertreter getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt. Sie entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk."

Was ihr meint ist, dass die Entscheidung dieser Volksvertreter der Rechtsordnung widerspricht und damit von einem der rechtsstaatlichen Prinzipien (Bindung an die Rechtsordnung) unseres Staates abweicht.

"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden sind. Die Gesetzesbindung der Verwaltung wird durch unabhängige Gerichte gesichert."

Demokratie = Zustandekommen der Machtverhältnisse
rechtsordnungsgetreue Ausübung der Macht = Rechtsstaat
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