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Autor Thema: perverse Zensur oder Perverse zensieren  (Gelesen 21514 mal)

Zippozipp

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #30 am: 17. April 2009, 18:11:57 »
Bei 3. meinte ich mit offen nicht "frei verfügbar". Es ging mir dabei um Seiten, die uraltes Material anbieten, ob nun kostenlos oder gegen Gebühr. Mit "offen" meinte ich "offen erreichbar", eben für jedermann auffindbar.

Was 6. angeht denke (hoffe) ich nicht, dass man bereits so plant. Aber wie auch schon bei anderen "Dammbrüchen" wird das irgendwann ausgeweitet wenn es technisch erst einmal da ist. Ich nenne da nur mal das Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So ein Kuchen ist einfach zu lecker, als dass nicht jetzige oder zukünftige Politiker noch weitere Stücke davon abbeißen werden.

Eine Zensur umgehen zu können macht sie nicht weniger verfassungswidrig. Denn auch im 3. Reich gab es Gruppen, die die Zensur unterlaufen haben. Waren deswegen gleich alle Zensurmaßnahmen in Ordnung? Sicher nicht.

Polemik ist das was ich geschrieben habe wohl weniger, dann doch wohl eher der Vorschlag der Ursel als solcher an sich. Denn wenn man statt zielgerichteter Strafverfolgung nur das Problem irgendwie unsichtbar für die breite Masse macht dann ist das nur politische Schaumschlägerei und hat keinerlei Nutzwert.

Das Problem ist im Übrigen weniger die Sperre an sich (die trotz allem keinen polizeilichen Nutzwert hätte). Nur gehst du davon aus, dass nur berechtige Sperren stattfinden, das stelle ich aber entschieden in Frage, auch und grade weil ich weiß wie in Polizeibehörden gearbeitet wird. Und da es niemand kontrollieren soll ist das Sperrsystem, so wie es angedacht ist eben ein Zensurwerkzeug statt ein KiPo-Sperr-Werkzeug.

Im Übrigen muss ich Loki zustimmen was die personelle Unterbesetzung des entsprechenden Bereiches beim BKA angeht, das ist eine echte Schande.

Loki

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #31 am: 17. April 2009, 18:18:26 »

Was 6. angeht denke (hoffe) ich nicht, dass man bereits so plant. Aber wie auch schon bei anderen "Dammbrüchen" wird das irgendwann ausgeweitet wenn es technisch erst einmal da ist. Ich nenne da nur mal das Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So ein Kuchen ist einfach zu lecker, als dass nicht jetzige oder zukünftige Politiker noch weitere Stücke davon abbeißen werden.



Man muß sich ja nur mal die Listen aus dem Ausland anschauen. KiPo findet man da fast garnicht drauf, im Gegensatz zu Partypoker und Co.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #32 am: 17. April 2009, 18:22:50 »
Ohne Zweifel ist die Gewaltenteilung wichtig und richtig, aber um was es hier geht ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag zwischen einer Ermittlungsbehörde (BKA) und juristischen Personen.
um was es geht, ist das firmen mit imageschäden unter druck gesetzt werden, damit sie einer unkontrollierten verwaltung durch das bka zustimmen und von ihrer forderung absehen, das ganze an einen gesetzesentwurf zu binden.

das bka wird listen anderer länder übernehmen, die mit ihren listen offenkundig schon gescheitert sind. durch die verlinkung und weiterverlinkung von irgendwelchen inhalten sind selbst zahnärzte und kochrezeptseiten auf diese liste gerutscht. wer erstmal drauf ist, hat keine möglichkeit sich wieder entfernen zu lassen. der staat kann unüberwacht schalten und walten wie er will.

zudem geht es auch um eine massive verletzung des datenschutzes. wenn die zugriffe geloggt werden, kann jeder hier auf eine pädophilenliste rutschen. dafür brauch man in nem forum nur auf einen link von irgend nen idioten mit einer weiterleitung geraten und schwupps steht man drauf.

es geht um massive eingriffe in den datenschutz, das postgeheimnis und um weitgreifende zensur durch den staat. zudem wird damit eine grundlage für weiterführende zensur geschaffen. tauschbörsen, youtubelinks die geschützte musik enthält (vielleicht ganz youtube bei verstößen), links zu trailerwebseiten mit gewalthaltigen killerspielen, usw. ohne rechtsstaatliche kontrolle ist der mißbrauch vorprogrammiert. das gut zu heissen, ist wie "JJAAAAAAA!!!!" zu schreien, wenn ein geisteskranker nach dem totalen krieg fragt.

Hurz

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #33 am: 17. April 2009, 19:01:41 »
Bei 3. meinte ich mit offen nicht "frei verfügbar". Es ging mir dabei um Seiten, die uraltes Material anbieten, ob nun kostenlos oder gegen Gebühr. Mit "offen" meinte ich "offen erreichbar", eben für jedermann auffindbar.

Gut, dann habe ich deine Definition hier falsch verstanden.

Ich nenne da nur mal das Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So ein Kuchen ist einfach zu lecker, als dass nicht jetzige oder zukünftige Politiker noch weitere Stücke davon abbeißen werden.

Das Problem ist nur, dass (wie bereits mehrfach passiert - erst kürzlich wieder) Verbrecher der Verfolgung entgehen, da die Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden. Du wirst als Polizist selber wissen, dass Zeit ein kritischer Faktor ist bei Ermittlungen und dass manche Dinge einfach Zeit brauchen. Zeit die - bei Nichtspeicherung von Daten - einfach nicht da ist.

Eine Zensur umgehen zu können macht sie nicht weniger verfassungswidrig. Denn auch im 3. Reich gab es Gruppen, die die Zensur unterlaufen haben. Waren deswegen gleich alle Zensurmaßnahmen in Ordnung? Sicher nicht.

Habe ich auch nie gesagt und einen Vergleich mit dem 3. Reich habe ich auch nie angeführt.

Polemik ist das was ich geschrieben habe

Das bezog sich nicht auf dich.

Nur gehst du davon aus, dass nur berechtige Sperren stattfinden, das stelle ich aber entschieden in Frage, auch und grade weil ich weiß wie in Polizeibehörden gearbeitet wird.

Gibt es denn irgendeinen Beleg für einen massiven Missbrauch von bisher den Behörden in die Hang gegebenen Überwachungsmaßnahmen? Bankenabfragen, Überwachungen, etc.? Ich sehe es halt nicht so negativ und schwarz, alleine da es genug Wege über die Gerichte gibt das allgemein und im Einzelfall zu prüfen.

Im Übrigen muss ich Loki zustimmen was die personelle Unterbesetzung des entsprechenden Bereiches beim BKA angeht, das ist eine echte Schande.

Das ist mit Sicherheit ein Problem aber nicht nur bei Kinderpornographie, sondern allgemein in der Strafverfolgung und nicht nur bei der Polizei.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #34 am: 17. April 2009, 19:05:51 »
Das Problem ist nur, dass (wie bereits mehrfach passiert - erst kürzlich wieder) Verbrecher der Verfolgung entgehen, da die Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden.
genauso wie terroristen der verhaftung entgehen, weil das abhören und durchsuchen von wohnungen nicht ohne richterlichen beschluss durchgeführt werden kann. was du möchtest, ist ein polizeistaat.

Hurz

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #35 am: 17. April 2009, 19:25:26 »
Nein, ich möchte einen Staat in dem den Strafverfolgungsbehörden den modernen Verbrechermethoden entsprechende Mittel in die Hand bekommt. Dazu gehört auch, dass digitale Spuren eine verträgliche Zeit gespeichert bleiben und nicht sofort verschwinden (Fingerabdrücke, etc. sind ja auch nicht sofort weg). Bei deinem Beispiel ist eine spätere Festnahme der Personen auf Grund der bis dahin gesicherten Beweise möglich, wenn man der Person habhaft wird. Im Fall von nicht gespeicherten Verbindungsdaten ist das nicht mehr möglich, da die Beweise an sich weg sind und zwar auf Grund gesetzlicher Anordnung (Datenschutz). Das ist ein ziemlicher Unterschied und hat nichts mit Polizeistaat zu tun, sondern mit der doch immer wieder geforderten Anpassung der gesetzlichen Lage zur neuen Technik.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #36 am: 17. April 2009, 19:35:03 »
das siehst du falsch. das was du forderst würde jeden bürger betreffen. durchsuchungen und abhörungen nur diejenigen, bei denen eindeutige beweise vorliegen, die solche maßnahmen rechtfertigen.

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #37 am: 17. April 2009, 19:39:38 »
durchsuchungen und abhörungen nur diejenigen, bei denen eindeutige beweise vorliegen, die solche maßnahmen rechtfertigen.

Das Abfragen von vorsorglich gespeicherten Daten auch (btw. es reicht ein hinreichend starker Tatverdacht). Fingerabdrücke bleiben auch nicht nur bei denen in der Wohnung haften, bei denen es der Richter vorher angeordnet hat und beim Unschuldigen verschwinden die auf magische Weise.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #38 am: 17. April 2009, 21:51:01 »
auf die fingerabrücke haben allerdings nur die strafverfolgungsbehörden zugriff. bei einer vorratsspeicherung würde es ganz sicher anders aussehen.

Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #39 am: 17. April 2009, 22:35:20 »

Hurz

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #40 am: 17. April 2009, 23:02:34 »
auf die fingerabrücke haben allerdings nur die strafverfolgungsbehörden zugriff.

Nein, auch andere Behörden haben das.

bei einer vorratsspeicherung würde es ganz sicher anders aussehen.

Reine Vermutung ohne Grundlage.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #41 am: 17. April 2009, 23:24:21 »
bei einer vorratsspeicherung würde es ganz sicher anders aussehen.

Reine Vermutung ohne Grundlage.
die grundlage wird durch unser grundgesetz geschaffen, das berechtigt davon ausgeht, das sowas zum mißbrauch und verletzung der persönlichkeitsrechte führt.

was du vorschlägst ist: "oh, mal eben den arm abhacken, gott wird ihn wieder wachsen lassen. für gegenteilige behauptungen hast du keine grundlage!"

EdHunter

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Hurz

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #43 am: 18. April 2009, 01:03:16 »
die grundlage wird durch unser grundgesetz geschaffen, das berechtigt davon ausgeht, das sowas zum mißbrauch und verletzung der persönlichkeitsrechte führt.

Jedes Gesetz geht davon aus, dass dagegen verstoßen wird, denn sonst müsste es gar kein solches Gesetz geben - also wo liegt das Argument, außer dass es ein Beleg dafür ist, dass die Menschen schlecht sind? Und wenn wir schon beim Grundgesetz sind, dann sollte man auch erwähnen, auch wenn du es nicht verstehen wirst oder willst, dass genau dieses gleiche Grundgesetz der Wirkung von Grundrechten Schranken durch andere Grundrechte setzt.
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Baumstumpf

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Re: perverse Zensur oder Perverse zensieren
« Antwort #44 am: 18. April 2009, 01:50:24 »
welches grundrecht setzt denn bitte in diesem fall schranken in form von medienzensur und der verletzung vom datenschutz?

 

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