Was 6. angeht denke (hoffe) ich nicht, dass man bereits so plant. Aber wie auch schon bei anderen "Dammbrüchen" wird das irgendwann ausgeweitet wenn es technisch erst einmal da ist. Ich nenne da nur mal das Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So ein Kuchen ist einfach zu lecker, als dass nicht jetzige oder zukünftige Politiker noch weitere Stücke davon abbeißen werden.
Ohne Zweifel ist die Gewaltenteilung wichtig und richtig, aber um was es hier geht ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag zwischen einer Ermittlungsbehörde (BKA) und juristischen Personen.
Bei 3. meinte ich mit offen nicht "frei verfügbar". Es ging mir dabei um Seiten, die uraltes Material anbieten, ob nun kostenlos oder gegen Gebühr. Mit "offen" meinte ich "offen erreichbar", eben für jedermann auffindbar.
Ich nenne da nur mal das Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So ein Kuchen ist einfach zu lecker, als dass nicht jetzige oder zukünftige Politiker noch weitere Stücke davon abbeißen werden.
Eine Zensur umgehen zu können macht sie nicht weniger verfassungswidrig. Denn auch im 3. Reich gab es Gruppen, die die Zensur unterlaufen haben. Waren deswegen gleich alle Zensurmaßnahmen in Ordnung? Sicher nicht.
Polemik ist das was ich geschrieben habe
Nur gehst du davon aus, dass nur berechtige Sperren stattfinden, das stelle ich aber entschieden in Frage, auch und grade weil ich weiß wie in Polizeibehörden gearbeitet wird.
Im Übrigen muss ich Loki zustimmen was die personelle Unterbesetzung des entsprechenden Bereiches beim BKA angeht, das ist eine echte Schande.
Das Problem ist nur, dass (wie bereits mehrfach passiert - erst kürzlich wieder) Verbrecher der Verfolgung entgehen, da die Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden.
durchsuchungen und abhörungen nur diejenigen, bei denen eindeutige beweise vorliegen, die solche maßnahmen rechtfertigen.
auf die fingerabrücke haben allerdings nur die strafverfolgungsbehörden zugriff.
bei einer vorratsspeicherung würde es ganz sicher anders aussehen.
Zitat von: Baumstumpf am 17. April 2009, 21:51:01bei einer vorratsspeicherung würde es ganz sicher anders aussehen.Reine Vermutung ohne Grundlage.
die grundlage wird durch unser grundgesetz geschaffen, das berechtigt davon ausgeht, das sowas zum mißbrauch und verletzung der persönlichkeitsrechte führt.