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Autor Thema: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden  (Gelesen 3073 mal)

Kars-T

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Australien: Jeder Bürger ein Copyright-Pirat?
Industrie warnt: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden

Das öffentliche Singen von "Happy Birthday" wird in Australien künftig mit bis zu 800,- Euro (2.320,- Australische Dollar) Bußgeld bestraft. Das folgt aus dem Gesetzentwurf für das neue australische Urheberrecht, der Anfang November das Repräsentantenhaus passiert hat. Die Internet Industry Association (IIA) von Australien warnt vor den Risiken für Bürger und Wirtschaft.
http://www.golem.de/0611/49023.html

Ist ja noch nicht fest und sehr reisserisch im Titel, aber genau auf sowas habe ich schon lange gewartet!

Das ist doch genau das, was ich immer sage:
Was ist denn wenn ich den neuen Madonna Song vor mich hin singe? Ist das nicht ein Copyright verstoß?

Und genau dahin geht dieses Gesetz. Die Analoge Lücke zu schließen. Freiheit? Ha ha gut gelacht! Ob dann die Textpassagen auch Copyright geschützt sind? Oder ist das Prior Art?

Mein purer und tiefer Hass schlägt so einem Verhalten gegenüber!

Zidahya

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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #1 am: 19. November 2006, 15:51:37 »
In Deutschland sind einige Lieder als Volkgut oder so abgelegt da wird dann keine GEMA fällig, kann mir zwar nicht vorstellen das Happy Birtday darunter fällt wegen fremder Sprache und so, aber na ja.

Zumindest das Singen unter der Dusche können sie uns nicht nehmen, denn de facto ist mein leeres Badezimmer nicht "die Öffentlichkeit". Aber was wenn meine Freundin oder die Nachbarn zuhören wegen dünnen Wänden?  :shocked2:

Extrawurst

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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #2 am: 19. November 2006, 16:31:42 »
Oha wie ist denn das mit Karaoke? Das wäre dann überhaupt nicht mehr möglich. Aber ich denke das die deutschen Gerichte beim Urheberrecht etwas vernünftiger Reagieren, als Amerika und Australien.
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Zippozipp

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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #3 am: 19. November 2006, 20:07:25 »
Du meinst das Deuschland, in dem es nach dem Jugendschutzgesetz für Erwachsene strafbar ist eine 5 Jahre alte Benjamin Blümchen Kassette aneinander zu verkaufen?
Und Nein, das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist (theoretisch und nach Gesetz) durchaus so, die entsprechenden Exekutivbehörden haben für sich aber entschieden solchen Quark natürlich nicht zu verfolgen. Das Gesetz gibt das aber durchaus her.
Ich würde mich grade als Deutscher nicht so weit wegschmeißen was irrsinnige gesetzliche Bestimmungen angeht, da sind wir schon ganz gut dabei.
« Letzte Änderung: 19. November 2006, 20:22:23 von Zippozipp »

Zidahya

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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #4 am: 20. November 2006, 12:01:49 »
Ja hab ich heute wieder grad eine gehört. Mit dem neuen digitalen Tachographen für LKW bin ich verpflichtet die Daten die ich da rausziehen MUSS für das Finanzamt 10 Jahre lang aufzubewahren, weil die für die Gehaltsabrechnung rangezogen werden. Das Datenschutzamt in Deutschland hat aber per Grundsatzurteil entschieden das die nach 2 Jahren gelöscht werden müssen.
So wie es im Moment aussieht kann ich mir aussuchen von wem ich mich bestrafen lassen und da sind Datenschutz und Finanzbehörde leider wie Pest und Cholera.  :brooding:

muh

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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #5 am: 20. November 2006, 12:37:03 »
Gut so kann ich das nur sagen. Nur wenn das weiter in der groessenordnung passiert wird der Herrscher endlich mal aus seinem von MTV und co induzierten koma zustand aufwachen und mal seinen vertretern auf die finger klopfen (eventuell waeren ein paar rollende koepfe auch sinvoll, aber mal sehen).

Faende es soll auch endlich mal ein terrorist auf die idee kommen ein paar sprengkapseln zu schlucken und sich dabei erwischen lassen. Eventuell gibts dann magenspiegelungen verpflichtend fuer jeden der fliegen will. Und vielleicht faellt dann irgendwann mal wem die sinnlosigkeit auf.


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Re: Singen von "Happy Birthday" könnte zu Straftat werden
« Antwort #6 am: 20. November 2006, 13:34:26 »
Ja hab ich heute wieder grad eine gehört. Mit dem neuen digitalen Tachographen für LKW bin ich verpflichtet die Daten die ich da rausziehen MUSS für das Finanzamt 10 Jahre lang aufzubewahren, weil die für die Gehaltsabrechnung rangezogen werden. Das Datenschutzamt in Deutschland hat aber per Grundsatzurteil entschieden das die nach 2 Jahren gelöscht werden müssen.
So wie es im Moment aussieht kann ich mir aussuchen von wem ich mich bestrafen lassen und da sind Datenschutz und Finanzbehörde leider wie Pest und Cholera.  :brooding:

Da hilft nur das Asterix-Prinzip.
Frag nach dem hellblauen Passierschein a38   und lass die beiden Ämter sich gegenseitig in die Pfanne hauen ;)

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