http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,604334,00.htmlEinem Metin2-Spieler sind Itemz im Wert von "1000 Euro" "gestohlen" worden.
Deshalb ermittelt wohl tatsächlich die Polizei.
Etwas kompliziert ist die Rechtsgrundlage der Ermittlungen:
Dreht es sich um Diebstahl?
Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.
Aber unsere Gesetze scheinen doch was in dieser Angelegenheit herzugeben:
Was aber durchaus vorliegen könnte, glaubt man bei der Bochumer Polizei, ist ein Computervergehen auf der Linie von Datenausspähung und -veränderung. Laut Paragraph 303a StGB ein Vergehen, für das ein Täter mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könnte.
Und letztlich gehe es ums Prinzipelle:
Außerdem: Bestehe wirklich ein Unterschied darin, ob jemand bei einem Online-Pokerspiel um Geld betrogen wird oder in einem Fantasy-Spiel um geldwerte virtuelle Gegenstände? Abgesehen davon, dass letzteres legal ist, ersteres als Geldspiel nicht.
Mein erster Gedanke war, OMG Metin2! Wie kann man dafür nur 1000 Euro ausgeben, für miese Grafik und stupiden Grind. Der hats nicht anders verdient.
Aber letztlich... der Typ wurde bestohlen, und wenn dürftige Pixel für den den gleichen Stellenwert haben, wie etwa die Stereoanlage, dann scheint es tatsächlich Diebstahl zu sein. Bisher halt nicht im Sinne des Gesetzes. Von daher denke ich, dass die Polizei da schon ermitteln kann, schonmal um ein Zeichen zu setzen, dass es neue Herausforderungen an den Rechtsstaat gibt.