Es soll jetzt ein Gesetz verabschiedet werde, bzw. es wird morgen durchgewunken werden, dass der Contentindustrie etwas erlaubt, das Karlsruhe ganz eindeutig verboten hat.
@Baumstumpf: Alleine die Tatsache dass du etwas hast was du ohne Bezahlung nicht haben darfst ist ein Schaden beim Rechteinhaber (nicht materiell, rein rechtlicher Schaden).
Dann gibt es also keine Handhabe mehr für Patentdiebstahl, Industriespionage, Diebstahl von Daten, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen (weil wir gerade bei Thema sind) usw. ... Schaden entsteht ja keiner, es wird ja nur ein Recht verletzt. Oder wie wäre es mit Verbreitung von falschen Tatsachen über dich oder wenn man dein Bild im Zusammenhang mit einer Warnung "so sehen scheisse Sie aus wenn sie 10 Jahre Drogen nehmen" in einer Landesweiten Aktion veröffentlicht. Deine einziges verletztes Recht ist das auf informelle Selbstbestimmung .. aber das ist ja nur ein Recht und Schaden ist dir ja keiner entstanden, daher gibt es auch nix. Irgendwie nicht so wirklich ne gute Idee und mal wieder typisch Baumstumpf "ich denke nur bis zur Nasenspitze".
das so eine änderung nicht kommt, liegt allein an indirekten bestechungen seitens der industrie.
Deiner Logik nach dürfte nur etwas strafbar sein wenn ein Schaden entsteht also sind auch nur diese Rechte schützbar. Nun, wo ist denn dein Schaden wenn jeder auf der Welt sehen kann wann du wo welche Seite aufgerufen hat. Wo du wohnst, wie viel du verdienst? Schaden .. keiner .. also auch kein schützenswertes Recht, da ja kein Schaden entstehen kann. Also auch kein Grund für den Datenschutz. Thema erledigt.
vergleichst du grade dne schutz von eigentum mit dem schutz der menschenrechte?
Wenn du ein Produkt nachbaust und verkaufst (Plagiat) können deine Persönlichkeitsrechte sehr wohl eingeschränkt werden bzw. dein Recht auf informelle Selbstbestimmung wird in Teilen aufgehoben (z.B. werden deine Daten den Geschädigten offenbart, du wirst evt. im Zuge einer öffentlichen Fahndung mit Bild gesucht, etc.). Wirtschaftliche Interessen aus dem Recht auf Eigentum stehen also in dem Falle höher als das informelle Selbstbestimmungsrecht.
Das Recht am geistigen Eigentum wird dadurch gemindert, dass du etwas hast für das du den Inhaber der Rechte nicht entlohnt hast. Das ist eine Minderung (Ist-Zustand beim Inhaber der Rechte ist geringer als Soll-Zustand = Minderung) und damit eine Verletzung des Eigentums beim Inhaber der Rechte, da es eine illegale Mehrung bei dir ist. Auch wenn du es nicht sehen willst, es ist so, dass das ein Schaden ist.
Nein, hier wird ebensowenig der Gewinn gemindert, denn evt. hätten deine Käufer das Originalprodukt gar nicht gekauft.
Du verstehst immer noch nicht, dass der wirtschaftliche Aspekt eines entgangenen Gewinns völlig unerheblich ist für die Frage ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.
damit liegst du falsch. denn wenn geld für die illegale kopie bezahlt wird, kann davon ausgegangen werden, das damit käufer abgeworben wurden.
damit liegst du ebenfalls falsch. denn wenn keine minderung des gewinns vorliegt, kann man auch nicht von schaden sprechen.
Zitat von: Baumstumpf am 11. April 2008, 11:33:39damit liegst du falsch. denn wenn geld für die illegale kopie bezahlt wird, kann davon ausgegangen werden, das damit käufer abgeworben wurden.Du lädst dir was runter (was du dir sonst nicht gekauft hättest) oder du kaufst dir ein billiges Plagiat (was du dir sonst nicht gekauft hättest) ... in beiden Fällen wurde ein Käufer "abgeworben" vom rechtmäßigen Besitzer der Rechte ... in beiden Fällen ist aber kein Schaden beim rechtmäßigen Besitzer entstanden, da in beiden Fällen ja ohne die illegale Version kein Kauf stattgefunden hätte.
Der Schaden des Rechtinhabers liegt darin, das du etwas hast von ihm hast was du nicht haben darfst, da du es nicht rechtmäßig erworben hast bzw. rechtmäßig in den Besitz gekommen bist.
zudem hat derjenige sich ja dran finanziell bereichert, was ebenfalls etwas ganz anderes ist.
das ist kein "schaden" das ist ein "dududu, sowas ist aber nicht nett".