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Autor Thema: Spaß mit der GEZ ^^  (Gelesen 10980 mal)

Ronnie Drew

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Spaß mit der GEZ ^^
« am: 16. Januar 2008, 19:31:40 »
Also umziehen, aber sich nicht bei der GEZ ummelden, kann teuer werden, wie ich gerade sehe.  :biggrin:

~200€ Gebühren + ~170€ Mahngebühren + Bußgeld 1000€.

Sowas muss man mit Würde tragen...  :heul:

mondnacht

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #1 am: 16. Januar 2008, 19:37:04 »
gibs ihnen ronnie, auf zum Anwalt, laß dir das nicht gafallen...

bei 1000,-- Euro Mahngebühren lohnt sich ein Rechtsstreit. Schließlich ist die GEZ nicht allmächtig.  :bat_angel:

Zidahya

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #2 am: 16. Januar 2008, 19:38:57 »
Nix Mahngebühren. Bußgeld und das ist leider immer noch übertrieben aber gesetzlich verankert.

Gut zu wissen ich zieh ja demnächst auch um und hätte mich nicht umgemeldet. Die bekommen meien Daten doch sonst auch vom Einwohnermeldeamt.  :wall:

Hurz

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #3 am: 16. Januar 2008, 19:39:12 »
Gebührennachzahlung - klar, Mahngebühren - ok, Bußgeld - war das wirklich so dargelegt?
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Avion Lore

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #4 am: 16. Januar 2008, 19:43:25 »
Bei meinem Umzug vor 2 Jahren bekam ich als erstes Post von GEZ. Ich dachte, dass die durch das Einwohnermeldeamt meine neue Daten bekommen haben (ob das zulässig ist, k.a.).

Das Bußgeld ist ja hammer. Wie lange lag der Umzug denn schon zurück?

mondnacht

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #5 am: 16. Januar 2008, 19:57:31 »
Bußgeld kann zwar gefordert werden, muß aber nicht bezahlt werden. Egal, ob Bußgeld von GEZ, Verkehrspolizei, Straßenbahngesellschaft oder sonst wen gefordert wird. Ich würds in Ronnies Fall nicht zahlen. Bei 1000,-- Euro Bußgeld lohnt sich ein Rechtsstreit immer. Laß dir nicht den Spaß verderben, Ronnie..... go..... go....  :wink1:

Moribal

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #6 am: 16. Januar 2008, 19:58:51 »
Bußgeld kann zwar gefordert werden, muß aber nicht bezahlt werde. Egal, ob Bußgeld von GEZ, Verkehrspolizei, Straßenbahngesellschaft oder sonst wen gefordert wird. Ich würds in Ronnies Fall nicht zahlen. Bei 1000,-- Euro Bußgeld lohnt sich ein Rechtsstreit immer. Laß mir nicht den Spaß verderben, Ronnie..... go..... go....  :wink1:
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mondnacht

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #7 am: 16. Januar 2008, 20:03:21 »
 :damnyou:

Zidahya

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #8 am: 16. Januar 2008, 20:07:01 »
Gebührennachzahlung - klar, Mahngebühren - ok, Bußgeld - war das wirklich so dargelegt?

Da ich meine GEZ Gebühren auch immer alles andere als pünktlich Zahle kenne ich den Satz mittlerweile. Steht unter jedem Brief, das bei verzögerung ein Bußgeld fällig wird. Scheißladen.  :disgust1:

Ronnie Drew

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #9 am: 16. Januar 2008, 20:12:24 »
Ne... nicht "muss mit Bußgeldverfahren gerechnet werden", sondern schon der nächste Schritt, klingt aber noch nach einer Drohung.
Ich zahl morgen erstmal die geschickte Rechnung über 370€. ^^

Bin vor 17 Monaten umgezogen, die haben also durchaus etwas gebraucht, weil die GEZ keine staatliche Stelle ist, bekommen die die Daten nicht Frei Haus.

Hurz

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #10 am: 16. Januar 2008, 20:38:40 »
Bußgeld kann zwar gefordert werden, muß aber nicht bezahlt werden. Egal, ob Bußgeld von GEZ, Verkehrspolizei, Straßenbahngesellschaft oder sonst wen gefordert wird.

Wo zum Teufel hast du diese schwachsinnige Information her? Versuch doch mal das nächste Parkticket nicht zu zahlen ...
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Gabe

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #11 am: 16. Januar 2008, 22:49:20 »
Bußgeld kann zwar gefordert werden, muß aber nicht bezahlt werden. Egal, ob Bußgeld von GEZ, Verkehrspolizei, Straßenbahngesellschaft oder sonst wen gefordert wird.

Wo zum Teufel hast du diese schwachsinnige Information her? Versuch doch mal das nächste Parkticket nicht zu zahlen ...

Dann wird ein Verfahren gegen dich in Gang gesetzt und das kannst du mit jedem Bußgeld machen. Du kannst die Zahlung verweigern. Wenn du nicht viel Glück hast und das auf irgendeinem Schreibtisch verschwindet, ist natürlich ein verfahren die Folge, aber das ändert nichts daran, dass du nicht gleich bezahlen musst.

Hurz

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #12 am: 16. Januar 2008, 23:08:32 »
Du kannst die Zahlung verweigern. Wenn du nicht viel Glück hast und das auf irgendeinem Schreibtisch verschwindet, ist natürlich ein verfahren die Folge, aber das ändert nichts daran, dass du nicht gleich bezahlen musst.

Was aber absoluter Blödsinn ist, da das Verfahren und die Kosten des Verfahrens das Bußgeld enthalten und du die am Ende dennoch bezahlen musst.

Der Logik nach müsste man nie eine Rechnung bezahlen weil man ja mit viel Glück um das Mahnverfahren herum kommen könnte. Das ist mal ein idiotischer Ansatz ...
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mondnacht

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #13 am: 17. Januar 2008, 00:53:10 »
omg, die experten... keine ahnung aber dicke fresse, was hurz?  :bruhaha:

um mal dein Parkticketbeispiel zu nehmen. Im Gegensatz zu dir, geh ich mal argumentativ auf dich ein.

 Also: wenn du z.B. in Düsseldorf dein Parkticket nicht bezahlst, kann folgendes passieren (ich gehe mal vom realen Fall aus, um dich auf einfache Weise zum differenzierten Mitdenken anzuregen):
1. Die Polizei veranlasst, daß man dein Kfz per Abschleppdienst an den Hacken nimmt und "sicherungsverwahrt". Die Abschleppgebühren sind hier in dem Fall kein Bußgeld. Aber selbst gegen Abschleppgebühren kannst du gerichtlich vorgehen. Nicht bei dem Abschleppdienst, sondern bei der Polizei, indem du gerichtlich prüfen läßt, ob das Abschleppen gerechtfertigt war (Für den Fall, daß das Gericht für dich entscheidet, muß dir die Polizei den dir entstandenen Schaden (Abschleppgebühren etc.) ersetzen.
2. Darüberhinaus kann die Polizei ein Bußgeld (und beim abgeschleppten Kfz gibts auf jeden Fall ein Bußgeld) verordnen (gemäß Bußgeldordnung). Eine behördlich genehmigte Bußgeldordnung gibt es bei der Polizei. Obs sowas auch bei der GEZ gibt, wäre zu prüfen. Kritisch wirds für die GEZ, wenn herauskäme, dass sie ihre Bußgelder ohne Ordnung, quasi willkürlich nach Lust und Laune verhängt (aber das ist ein anderes Thema).


Das von der Polizei, noch das von der GEZ  (noch von irgendsonstwem), erhobene Bußgeld brauchst du nicht zu zahlen.
Du hast zwei Verhaltensalternativen nunmehr bezogen auf das gegen dich eingeleitete Bußgeldverfahren:
1. gar nichts machen und abwarten (das ist das, was Ronnie vorhat, und davon rät jeder Jurist ab)
und
2. gegen das Bußgeld Widerspruch erheben. Du kannst sogar direkt gegen den Bußgeldbescheid klagen (nur wäre dies bei Falschparken unverhältnismäßig, weil die Bußgelder im Straßenverkehr in der Regel zu gering ausfallen und kein Gericht die Klage annimmt. Aber falls mal jemand fürs Falschparken einen Bußgeldbescheid über 1000,-- Euro erhalten würde, und, Hurz, ich glaube, du wärst der einzige, der fürs Falschparken einen solchen, derart hohen Bußgeldbescheid erhalten hätte, könnte er auch direkt das entsprechende Gericht einschalten.
In Ronnies Fall, geht es aber nicht um ein paar Euro (wie bei Verkehrsdelikten). Deswegen kann Ronnie auch direkt dagegen klagen. Der Streitwert reicht aus, um beim Amtsgericht (möglicherweise auch Verwaltungsgericht) mit Hilfe eines Anwalts die Klage einzureichen.

Und jetzt nochmal zu meiner obigen Feststellung, die ja, wie Hurz schrieb,  schwachsinnig sein soll. Ich betone also nochmals, damit es auch der dümmste kapiert:
Im Prinzip kann jeder ein Bußgeld erheben (wie z.B. auch bei einem Bußgeld wegen Falschparken auf dem Firmengelände gegen den Mitarbeiter eines Betriebs erhoben werden kann [oder bei Verstoß gegen rauchen am Arbeitsplatz etc.], vereinbart in einer Betriebsvereinbarung/Betriebsordnung), nur müssen Bußgelder verhältnismäßig sein. Und hier will ich deutlich machen, dass es zwei Möglichkeiten des Klagens vor Gericht gibt: 1. gegen die Berechtigung eines Bußgelds und 2. gegen die Höhe. Welcher Weg von diesen beiden der bessere ist, muß in Ronnies Fall, ebenfalls ein Anwalt entscheiden. Also gibt es reichlich Gründe für Ronnie, das nicht als Scherz beiseite zu tun, sondern sich mit Hilfe eines Anwaltes zu wehren. Vielleicht fällt Ronnie ja noch eine gute Geschichte ein, warum er "vergessen" hat, die GEZ Gebühren zu zahlen.
BTW: Ronnie, die Mahngebühren würde ich auch nicht bezahlen, sie sind auch unangemessen hoch. Am besten, du läßt dich vom Anwalt beraten. Das einzige, was ich an die GEZ überweisen würde, waren die rückständigen Gebühren. Sozusagen als Zeichen meines guten, kooperativen Willens.
Soweit mein ernstgemeinter, fundierter Rat hierzu - und ihr könnt mir glauben, ich werde mich hier nicht über Kompetenz meinerseits zu juristischen Themen auslassen. Dieses Post muß reichen, um Ronnie etwas Hilfe anzubieten, denn besonders sicher, was dein Verhalten in dieser Angelegenheit betrifft, bist du nicht, lieber Ronnie. Also mach hier keine Spaßgeschichte draus, hier kann dir eigentlich niemand helfen. Hol dir deinen Rat bei einem Anwalt.

Und nun noch einen kleinen Arschtritt für Hurz. Ihn kenne ich ja schon schon eine Weile. Deswegen erwarte ich nicht, das er meinen belehrsamen Worten zustimmt. Also mag er auf einer Seite fürs Verkehrsrecht selber prüfen und sich von dritten, kompetenteren belehren lassen:
http://www.gruemo.de/rechtsthemen/verkehrsrecht/bussgeldbescheid-63.html



« Letzte Änderung: 17. Januar 2008, 00:59:48 von mondnacht »

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Re: Spaß mit der GEZ ^^
« Antwort #14 am: 17. Januar 2008, 01:08:29 »
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