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Autor Thema: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig  (Gelesen 4723 mal)

Baumstumpf

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MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« am: 14. Februar 2007, 23:54:30 »
habs mal hier rein gesetzt, da es eigentlich auch für alle anderen zutrifft, obwohl es sich eigentlich auf wow bezieht

http://www.wowszene.de/news.php?extend.875

Zitat
Ein, wie ich finde, äußerst interessanter Fall wurde mir heute per Mail zugesandt. Folgendes war passiert: Spieler XY wurde der Account von Blizzard mit der Begründung "Störung der Serverökonomie" gesperrt. Spieler XY schaltete nun seinen Anwalt ein, der Blizzards AGBs auseinander nahm, was am Ende zur Folge hatte, dass Blizzard den Account wieder freigeben musste. In meinen Augen ein weiteres Beispiel zum Thema "Blizzards AGBs/EULA sind nach deutschem Recht nicht zu halten". Ich gehe davon aus, dass dies gerade für die Zukunft kein Einzelfall sein wird.

Besonders interessant ist hierbei das Schreiben des Anwalts, welcher Blizzards AGBs juristisch zerpflückt. Lest Euch den Text selbst mal unter 'Weiterlesen' durch.


"1. Der Sachverhalt unterliegt gemäß Art. 29 Abs. 2 EG BGB deutschem Recht. Unser Mandant ist Verbraucher. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

2. Das deutsche Recht kennt kein Rechtsinstitut, welches einer „Sperrung“ des Accounts gleichkommt. Die so genannte Sperrung ist daher als außerordentliche Kündigung des Accountvertrages zu verstehen. Ein wichtiger Grund, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Damit ist die Kündigung unwirksam. Unserem Mandanten steht also der ungehinderte Zugang zu seinem Account sowie die Gutschrift der unberechtigten Sperrzeiten weiterhin zu.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wichtigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Auch aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

a) Das in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte Verbot des Ver-kaufs von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel ist unwirksam. Selbst wenn unser Mandant also virtuelle Gegenstände aus dem Spiel real gekauft hätte, läge hierin kein Verstoß gegen Spielregeln, aus dem sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung herleiten ließe.

- Die entsprechenden Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Das Verbot der Veräußerung der virtuellen Goldstücke weicht – urheberrechtliche Schutzfähigkeit unterstellt – von der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) ab. Bereits hier-aus ergibt sich der überraschende Charakter der Klausel Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendigkeit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ursprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

- Unter Berücksichtigung der Abweichung von der materiellen Rechtslage (§ 17 Abs. 2 UrhG) ist das Verbot des Handels mit den virtuellen Gegenständen des Spieles darüber hinaus wegen unangemessener Benachteiligung der Spieler unwirksam, § 307 BGB.

b) Selbst wenn man jedoch von der Wirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen wollte, läge ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht vor.

Gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie Ihre vertraglichen Gegenrechte und Sanktionsmöglichkeiten gegen Accountinhaber ausdrücklich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. In Ihren Bestimmungen zum Punkt „Accountstrafen“ ist die Rede von einer so genannten Straf-„Pyramide“. Die Accountschließung als die schwerste Strafe soll nur angewandt werden bei Spielern „… die nicht imstande sind, unsere Grundsätze zu befolgen …“. Ob bei einem Spieler tatsächlich eine solche Unfähigkeit zur Befolgung der Spielregeln vorhanden ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Spieler trotz vorheriger Verwarnung weiterhin gegen Spielregeln verstößt. Vor einer Accountschließung ist damit eine Verwarnung stets erforderlich. Etwas anderes kann nur bei außerordentlich schweren Verstößen gelten.

Während Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise für eine Accountübertragung als Sanktion die Schließung in Aussicht stellen und diese damit als außerordentlich schweren Verstoß qualifizieren (unter Punkt I.E), fehlt eine solche Regelung für den Verkauf von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel.

Die außerordentliche Kündigung hätte damit in jedem Fall eine vorherige Verwarnung vorausgesetzt. In Ermangelung einer solchen ist die Kündigung unwirksam."

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #1 am: 15. Februar 2007, 00:16:17 »
Tut mir leid, ich kann dem beim besten willen nichts positives abgewinnen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendigkeit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ursprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

finde ich besonders frech, unüblich? WIE jetzt?
Wenn ich das mal übertrage, dann ist es also genauso unüblich sich Musik zu kaufen anstatt sie illegal aus dem Netzt zu saugen ?!!
Will der hier tatsächlich mit dem Handeln (bzw dem nicht handeln vieler anderer Betreiber) von 'vielen' einen Tatbestand legitimieren?
Was ist mit dem Hausrecht?

Ich versteh es echt nicht.

Hurz

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #2 am: 15. Februar 2007, 01:38:35 »
Grundlage des ganzen Schreibens ist, dass Blizzard es einfach versäumt hat geltende AGBs zu schaffen, wobei leider der Anwalt in einem wichtigen Punkte irrt:

Zitat
Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

Korrekt müsste es heißen: eine rechtlich korrekte Rechtswahl wurde außerhalb der ungültigen AGBs nicht getroffen. Wobei hier wieder eine Abwägung und gerichtlige Anpassung und Würdigung der AGBs vorgenommen werden dürfte. Da es sichtlich kein Verfahren gab sondern Blizzard einfach den Spieler wieder zugelassen hat - einer mehr oder weniger ist egal.

Die Hersteller/Publisher berufen sich immer auf die Rechtswahl und nehmen natürlich dann das US-Recht, da es dem Urheberschutzbedürfnissen am nächsten kommt. Eigentlich wäre das ganze auch nach deutschem Recht zu machen, nämlich dann, wenn die AGBs nicht 1 zu 1 übertragen würden aus dem englischen Recht, sondern angepasst würden. Noch besser wäre es, wenn diese Dinge nicht in den AGBs oder der EULA stünden, sondern explizit im Vertrag zwischen Blizzard und Spieler.


Hier wird Blizzard allerdings einfach den Weg des geringsten Widerstands gewählt haben, ein Spieler ist nicht weiter schlimm, der bringt den Server nicht aus dem Gleichgewicht. Würde ein China-Farmer sich gegen eine Sperrung wehren oder gar versuchen zu klagen, dann sähe die Sache schon wieder anders aus.

Ein Vorwurf aus dem Schreiben muss sich Blizzard aber wirklich vorhalten lassen:

Zitat
Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Erst wenn ein ernsthaftes allgemein zugreifendes Bemühen mit belegten Erfolgen und dauerhaften Anstrengungen von Blizzard zum Unterbinden des Verkaufs von virtuellen Gütern nachweisbar wäre (was definitiv nicht der Fall ist - sonst hätte WoW keine 8 Mio Spieler weltweit, sondern nur ca. 4 Mio, wenn jeder der mal was bei eBay etc. verkauft oder kauft - und die alle paar Monate verkündeten "40.000 Accounts gesperrt" Nachrichten zähle ich mal nicht, da das in 90% der Fälle eh ungebrauchte Überweisaccounts und 10% Lageraccounts sind), dann könnten sie auch gegen solche Ansprüche sich mit einigem Recht und Nachdruck wehren.


Letzten Endes wird Blizzard immer mal wieder so eine PR-Sperr-Aktion machen und sich ansonsten nicht dran machen den online-Handel wesentlich einzuschränken, so lange er sich im Rahmen hält. Wären ja schön doof, wenn sie auf das Geld der zigtausend Accounts der Chinafarmer und anderen Goldverkäufer verzichten würden. Ich schätze die Zahl aus dem Bauch heraus auf weltweit gute 100.000 - aktive Spiel-, Mule-, Lager- und Transferaccounts.
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Estefan

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #3 am: 24. Februar 2007, 12:14:22 »
Ist zwar schon ne Weile her, dass ich WoW gespielt habe, aber seinerzeit waren die guten Sachen "bind on pickup", droppten in Instanzen und waren nicht Teil der WoW-Ökonomie.

Sind irgendwie großartig neue Sachen dazugekommen (abgesehen von Reittieren), die man sich für Gold kaufen könnte, oder warum ist der Goldhandel so wichtig?
radiation... too much radiation...

Hurz

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #4 am: 24. Februar 2007, 13:40:49 »
Weil alleine die Materialien für die Verzauberungen und die geschneiderten High-End Teile unglaublich teuer sind ... Urmodnstoff kann ein Schneider z.B. alle 4 Tage 2 Stück herstellen.

Und abgesehen davon: 5000 Gold für das 300er Reitskill sind  auch nicht gerade wenig.
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Neranja

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #5 am: 24. Februar 2007, 18:00:06 »
Und abgesehen davon: 5000 Gold für das 300er Reitskill sind  auch nicht gerade wenig.

Dann spielst Du wohl falsch. Meine Freundin hat locker von 60 auf 67 so um die 4000 Gold gemacht. Das wird einem ja quasi hinterhergeworfen.

Zidahya

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #6 am: 27. Februar 2007, 21:15:22 »
Und wenn man Lvl 70 ist bekommt man für jedes Quest das man noch erledigt 20 G. Das sollte ja wohl reichen.

MrPhoenix

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Re: MMOGs: AGBs sind in Deutschland rechtswiedrig
« Antwort #7 am: 27. Februar 2007, 21:59:21 »
wenn du 60 - 70 nur in instanzen machst und danach questest, kommst du auf gut 10k gold...
Gethsemane, lvl78 Will o' the Wisp Voodoo Princess

 

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