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Autor Thema: HELP: Software Lizenzen in der Open Source Welt. Welche nehmen?  (Gelesen 610 mal)
dgalien
Trident Vollmitglied
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« am: 30. November 2009, 00:31:05 »

Da will man mal kurz ein kleines Projektchen starten und vor dem proggen stolpert man schon über die Lizenzfrage.
Hat jmd da ein paar gute Ressourcen/Abhandlungen/Vergleiche zu?

Und ich meine nicht: http://www.opensource.org/licenses/category
möglich ist (u.a)
  • Apache License 2.0
Common Public License 1.0
  • BSD License
  • Common Development and Distribution License
  • Eclipse Public License
  • GNU General Public License 2.0
  • GNU Lesser General Public License 2.1
  • MIT License
  • Mozilla Public License 1.1

oder auch ne andere OSI Licence..
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Neranja
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Trident Vollmitglied
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valar dohaeris


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« Antworten #1 am: 30. November 2009, 10:26:49 »

Kommt immer drauf an. Hauptkriterium ist: Willst Du das andere Leute aus deinem Source wieder Closed Source machen dürfen, bzw. deinen Source mit einbauen dürfen? Dann eher BSD/MIT. Wenn Du das nicht willst geht es eher in die Richtung GPL.

Detailfragen:
- Wenn es eine Library wird könnte LGPL etwas für dich sein, da dann nur Erweiterungen/Änderungen an der Library veröffentlicht werden müssen und auch closed Source-Anwendungen dagegen linken dürfen.
- Wenn es ein Webservice oder ähnliches wird, dann vermutlich eher GPL 3, da unter 2 das Anbieten eines Dienstes im Web keine "Weitergabe" per se darstellt die ein Verfügbarmachen des Quelltextes (und damit der Erweiterungen/Änderungen) erfordert.

Persönliche Meinung: Eigentlich ist es scheißegal welche Lizenz Du nimmst - so lange Du nur dein eigener Schweiß drinsteckst kannst Du auch jederzeit die Lizenz wieder ändern - oder gar das Ganze unter einer zweiten Lizenz anbieten. Allerdings sind Dinge die Du mal unter der einen Lizenz veröffentlicht hast nicht unbedingt wieder zurückziehbar. Unter der GPL veröffentlichte Sourcen entwickeln durchaus ein Eigenleben und werden (wenn sich die Lizenz ändert) eventuell auch geforkt.

Sobald allerdings anderer Leute Arbeit dazukommt müssen die auch gefragt werden - falls man nicht vorgesorgt hat und andere Contributor ihre Patches dem Projekt/dem Maintainer überschreiben.
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what
dgalien
Trident Vollmitglied
Tippweltmeister

Beiträge: 894



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« Antworten #2 am: 30. November 2009, 13:45:34 »

Ok. Das klingt schonmal echt hilfreich!

Wenn ich nun also was code, daran auch andere mitcoden (dürfen) diese aber daraus kein closed source machen sollen/dürfen. Welche GPL soll ich da nehmen, bzw. evtl. auch ne andere Lizenz?

Das ganze ist keine Library.

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Neranja
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Trident Vollmitglied
Textkönig

Beiträge: 1.767


valar dohaeris


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« Antworten #3 am: 30. November 2009, 20:23:06 »

Welche GPL soll ich da nehmen, bzw. evtl. auch ne andere Lizenz?

GPLv2 ist noch der de facto Standard, eventuell wenn Du Bock hast GPLv3. Damit können die meisten was Anfangen und wissen worauf sie sich einlassen. Je exotischer deine Lizenz, desto mehr Erklärungsbedarf hast Du später auch deswegen.

Achte auch darauf ob Du eine GPL v2-only oder eine GPLv2-und-jede-spätere-Version-der-GPL verwendest. Im letzteren Fall darf deine v2-Releases auch unter den Konditionen der v3 genutzt werden.

Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern Dinge die ich mal irgendwo gehört habe und die auch falsch sein können. Für rechtliche Fragen konsultiere einen Rechtsanwalt. Der darf und kann das.
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Blaukool
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« Antworten #4 am: 30. November 2009, 21:30:45 »

Der Disclaimer ist allen klar die sich über sowas wie ne Lizenz gedanken machen...

Ich würde mich noch fragen ob meine Software komerziel genutz werden darf oder nicht... Ja nach dem ist halt auch nen anderes Model interessant...

Und du solltest drauf achten was ggf. dein Arbeitsvertrag besagt... Bei einigen Software-/IT-Unternehmen trittst du die Rechte an allen von dir erstellten Source, auch in deiner Freizeit, an das Unternehmen ab. In dem Fall musst du dir da auch erst noch nen Okay abholen...
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Itchy
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Textkönig

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« Antworten #5 am: 30. November 2009, 21:38:11 »

Freie Software und kommerzielle Nutzung schließen sich ja in keiner Weise aus. Man darf das nicht mit irgendwelchen unfreien Produkten verwechseln, die für den privaten Gebrauch kostenlos abgegeben werden (z.B. Avira Antivir Personal oder Teamviewer).

Das folgende ist meine, möglicherweise falsche Meinung. Rechtsberatung gibts beim Anwalt:
Und auf das, was man in seiner Freizeit macht, hat kein Arbeitgeber auch nur den geringsten Anspruch. Wenn sowas im Vertrag steht, dann ist das bestenfalls sittenwidrig und nichtig.
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Blaukool
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« Antworten #6 am: 30. November 2009, 21:49:20 »

Und auf das, was man in seiner Freizeit macht, hat kein Arbeitgeber auch nur den geringsten Anspruch. Wenn sowas im Vertrag steht, dann ist das bestenfalls sittenwidrig und nichtig.

Nicht zwangsläufig, der Teil in meinem Vertrag ist schon sehr richtig so. Allerdings bekommt man die Erlaubnis i.d.R. wenns keine Software ist die mit der Arbeit zu tun hat oder in Konkurenz zu nem Firmeneigenen Produkt steht...

Ich meinte das mit dem unfrei anders: Wenn ich selbst ne OSS anstoßen würde, dann würde ich für die komerzielle Nutzung einen Riegel vorschieben -  Jeder darf sie Nutzen für sich selbst(auch Unternehmen) wer aber was damit verkaufen will darfs nicht... iirc gibt es eine die besagt das alle Software die deine als ganze oder in Teilen nutzt auch OSS sein muss.
Das soll aber keine Empfehlung sein, wäre mir nur wichtig...
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Itchy
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« Antworten #7 am: 30. November 2009, 21:59:26 »

Nicht zwangsläufig, der Teil in meinem Vertrag ist schon sehr richtig so. Allerdings bekommt man die Erlaubnis i.d.R. wenns keine Software ist die mit der Arbeit zu tun hat oder in Konkurenz zu nem Firmeneigenen Produkt steht...

Richtig ist, dass man nicht in einer Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten darf. Falsch ist, dass irgendwas, was Du in Deiner Freizeit schaffst, in irgendeiner Weise an den Arbeitgeber übergeht.
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Blaukool
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« Antworten #8 am: 30. November 2009, 22:06:25 »

Hat der Rechtsanwalt aber anderes gesehen^^ Egal... Hab eh nicht vor nach 10 Stunden programieren auf der Arbeit in meiner Freizeit auch noch Software zu schreiben... bleh
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Itchy
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Textkönig

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« Antworten #9 am: 30. November 2009, 22:24:49 »

Ich nehme das teilweise zurück und behaupte fast das Gegenteil: es ist in der Tat so, dass wenn die Erfindung maßgeblich mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz zusammenhängt, der Arbeitgeber tatsächlich Ansprüche anmelden kann.

Die Frage ist, ob Softwareentwicklung als Erfindung durchgeht, denn:

"Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind."

Und über die Patentierbarkeit von Software herrscht ja bekanntlicherweise geteilte Meinung. Insgesamt also eher Grauzone.
« Letzte Änderung: 30. November 2009, 22:32:54 von Itchy » Moderator informieren   Gespeichert
Blaukool
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« Antworten #10 am: 01. Dezember 2009, 11:01:34 »

Sicher ne Grauzone, aber für ne Software mit der man kein Geld verdient den Arbeitsplatz riskieren wäre mir zu unsicher, ich würde fragen/in den Vertrag schauen... deal



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dgalien
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Tippweltmeister

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« Antworten #11 am: 02. Dezember 2009, 17:07:51 »

Sicher ne Grauzone, aber für ne Software mit der man kein Geld verdient den Arbeitsplatz riskieren wäre mir zu unsicher, ich würde fragen/in den Vertrag schauen... deal

scheiss der hund drauf. da ich das alles darf.

ja und evtl. will ich das ding später auch selber kommerzialisieren. dass heißt jeder der contributed macht das, weil er bock drauf hat. mit keinen ansprüchen an zukünftigen versionen oder branches.

deckt das die gpl2.xyz ab?

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Itchy
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Textkönig

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« Antworten #12 am: 02. Dezember 2009, 21:10:10 »

Das ist eine Geschichte, die nicht die Lizenz des Produkts abdeckt, sondern das musst Du mit Deinen Contributors abklären. Wenn Du deren Code verwendest, solltest Du Dich auf jeden Fall über einen schriftlichen Vertrag absichern, mit dem Du sämtliche Nutzungsrechte (das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar) an dem Code für immer und ewig, kostenlos und zu jeglichem Verwendungszweck erhälst.
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dgalien
Trident Vollmitglied
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« Antworten #13 am: 03. Dezember 2009, 10:15:57 »

hmm. ich dachte, man kann seinen gecodeten beitrag zu einem gpl projekt nicht zurückziehen und eventuell dafür noch geld verlangen.

das mit dem urheber ist mir schon klar.

btw: der code wird nicht in europa gehosted.
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Itchy
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Textkönig

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« Antworten #14 am: 03. Dezember 2009, 21:05:00 »

Natürlich können die Contributors nicht den Code aus dem GPL-Projekt zurücknehmen, aber wenn Du aus dem GPL-Projekt auf einmal einen Closed-Source Fork ableitest, weil das Projekt ja "Deins" ist, hätten diese Leute sehr wohl ein Wörtchen mitzureden, weil sie den Code ja zu anderen Bedingungen veröffentlicht haben.

Wo der Code gehostet wird ist dafür übrigens völlig unerheblich, falls Dich jemand in Deutschland vor den Kadi zerren würde. Das mit dem Rechte abtreten ist ja auch keine deutsche oder europäische Spezialität. So einen Vertrag darfst Du praktisch bei jedem Unternehmen unterschreiben, sonst nehmen Sie Deinen Code einfach nicht an.

z.B. hier
http://framework.zend.com/community/contribute
hier
http://hub.opensolaris.org/bin/view/Main/sun_contributor_agreement
oder hier
https://fedoraproject.org/wiki/Legal/Licenses/CLA
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